Life after Lehramt #27
Höre dir hier die komplette Podcast-Folge kostenlos an:
Mit meinem heutigen Podcastgast Katharina präsentiere ich dir ein absolutes Gesprächshighlight: Katharina nimmt uns mit hinter die Kulissen des Lehreralltags im Jugendgefängnis, in ihrem Fall der Jugend Justizvollzugsanstalt Wiesbaden. (Ja, das darf ich verraten 😉 )
Nach Katharinas Referendariat in Berlin führte ihr Weg erst einmal raus aus der Schule: in die Luftfahrt. Mit der Homebase Frankfurt a. M. begleitete sie Flüge und bildete Bordpersonal aus.
Als dies durch ihren frischen Nachwuchs schwieriger wurde gab Katharina dem Lehrberuf eine zweite Chance: mit einem „Grundschuldeal“ mit Aussicht auf Versetzung an eine weiterführende Schule stieg sie in Hessen wieder ein.
Leider war es nicht das, was sie sich erhofft hatte. Bis ihr eines Tages eine Jobanzeige als Lehrkraft im Justizvollzug über den Weg lief.
Die erfährst in dieser Folge:
– warum Lehrer im Justizvollzug keine Türsteher-Statur brauchen
– wie der Schulalltag hinter Gittern abläuft
– warum Katharina keine Arbeit mit nach Hause nimmt
– wer Katharinas Schüler sind
– was Katharina an ihrer Tätigkeit heute so schätzt
– aber auch, welche Wermutstropfen es gibt
– ob man als verbeamtete Lehrkraft von „draußen“ nach „drinnen“ versetzt werden kann
Außerdem erfährst du, dass Katharinas pädagogisches Team im Justizvollzug Wiesbaden Verstärkung sucht: Vielleicht findest auch du bald deine pädagogische Freiheit hinter Gittern wieder?
Viel Spaß bei dieser Folge!
4 Antworten
Ich möchte nur noch einmal daran erinnern: man braucht in Zeiten des Lehrerinnenmangels NIE eine Tauschpartnerin!!! Ich habe nach 20 Jahren Verbeamtung in Bayern um Aufhebung meines Dienstverhältnisses gebeten. Also einfach „gekündigt“. Dadurch war ich wieder komplett „frei“. Anschließend habe ich mich über das „freie Bewerberverfahren“ in BW beworben. Und dort wurde ich – schwuppdiwupp- einfach für dieses Bundesland verbeamtet.
Hallo H.
Mit Kündigung ist der Wechsel ja sowieso immer möglich. Der Ländertausch hat ja zum Hintergrund, dass man eben nicht kündigt, sondern die erworbenen Altersansprüche ins neue Bundesland mitnimmt. Das muss einem bewusst sein. Ansonsten stimmt die Info natürlich: In Bundesland A kündigen und in Bundesland B wieder verbeamtet werden ist kein Problem, solange man die Kriterien für Neuverbeamtung in Bundesland B erfüllt (und noch mal Lust auf Verbeamtung auf Probe inklusive Revisionslehrproben hat).
Toll, dass für dich alles so gut geklappt hat. LG
Die Altersansprüche gingen bei mir automatisch mit und eine Revisionslehrprobe gab es nie. Noch nicht einmal einen informellen Unterrichtsbesuch. Meine Erfahrung: was meine Methode auf dem Papier für (unangenehme) Folgen hätte, kommt in der Praxis nicht unbedingt zum Tragen. Dabei kommt es sicherlich darauf an, in welches Bundesland gewechselt wird.
Das ist toll zu hören! Danke für die Zusatzinfo!