Bei der nebenberuflichen Gründung hat man natürlich beliebig lange Zeit, um seine Strategie zu verfeinern, Know-How aufzubauen, erst einmal kleine Beträge zu verdienen etc. Doch für einige meiner Klienten kommt diese Variante alleine deswegen nicht in Frage, weil sie lieber jetzt als gleich aus dem Schulalltag aussteigen möchten.
Eine Alternative kann es hier sein, nach einem Ausstieg eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellter aufzunehmen, was wiederum auch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ermöglicht, und sich auf dieser Basis nebenberuflich selbstständig zu machen. Sollte man sich später vorwiegend oder vollumfänglich selbstständig machen, besteht dann auch die Option, sich freiwillig gesetzlich krankenversichern zu lassen.
Die oben geschilderte „Vollgasvariante“, also gleich in die vollumfängliche Gründung zu gehen, muss jedoch nicht so risikoreich sein, wie sie zuerst einmal klingt. Weiter unten gehe ich noch auf die Möglichkeiten eines Gründerkredits z.B. bei der KFW ein, der finanziell überbrücken kann.