Dann kam erst mal lange nichts. Ich hatte im Netz gelesen, dass man nach Absenden der Kündigung als verbeamteter Lehrer noch 2 Wochen Zeit hat, um wieder zurückzuziehen. Dazu weiter unten mehr. Auch hatte ich eine Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form erwartet. Kam aber nichts.
Daraufhin telefonierte ich mit dem zuständigen Personalrat. Der versuchte erst mal eingehend, mich auf der Zielgerade noch zu bekehren, versprach aber dann, nachzuschauen, ob mein Schreiben eingegangen sei und mir entsprechend zu mailen. Eine offizielle schriftliche Bestätigung sei nämlich für sowas nicht vorgesehen (!?!)
Eine Woche später erhielt ich ein Einschreiben der Bezirksregierung, in der ich eingehend darüber aufgeklärt wurde, dass meine Pensionsansprüche zum Teil flöten gehen (bzw. ich anteilig nachversichert werde) und dass ich KEIN BEAMTER mehr bin, wenn ich die Verbeamtung kündige …
Oh la la! Ich hätte jetzt 14 Tage Bedenkzeit (aha, da sind sie, die zwei Wochen Zeit zum Rückzug), und wenn ich mich dann nicht gemeldet habe, sei meine Entlassung rechtskräftig. – Gesagt, getan, bzw. eben nicht getan, nicht gemeldet. Da wird einem dann doch etwas mulmig…