AGB für Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB
Coaching, Webinar-/Seminar-, Beratungs- und Kurs-AGB mit Mitgliederbereich, on- und offline
*(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer für die Teilnahme an Coachings, Online- oder Präsenzkursen, Beratungen, Webinaren oder Seminaren (im folgenden Leistungen).
(2) Coachings im Sinne dieses Vertrages sind individuelle Coaching-Sitzungen zwischen dem Anbieter und einer variablen Anzahl von Teilnehmern, in denen Entscheidungen und Problemlösungen der Teilnehmer begleitet werden. Beratung im Sinne dieses Vertrages ist die Beratung zu einem konkreten Thema. Kurse im Sinne dieses Vertrages sind vorgefertigte Coaching-Sequenzen zum Zweck der Entscheidungsfindung und Handlungsanleitung, die dem einzelnen Teilnehmer in seiner individuellen Entscheidung über den Berufsweg dienen, für mehrere Teilnehmer, die on- oder offline angeboten werden können. Webinare sind online angebotene Einmal-Coachings zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen. Seminare sind offline angebotene Einmal-Coachings zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen.
(3) Buchen können die Leistungen nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(4) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(5) Soweit der Teilnehmer Leistungen nach diesem Vertrag über Copecart erworben hat, gelten diese AGB nur ergänzend zu den AGB von Copecart und nur, soweit darin keine anderweitigen Regelungen enthalten sind.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit dem Anbieter Frank Probst – Gründungsberater & Businesscoach für Lehrer, Zeisigweg 18 A in 53757 Sankt Augustin zustande.
(2) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters zustande.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(4) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online Inhalten etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers.
(2) Zusätzlich ist der Teilnehmer verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen des Anbieters für die Coaching-Leistungen zu erstatten (insbesondere Anfahrtskosten).
(3) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(4) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot des Anbieters aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Coachings sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
(5) Entstehen für eine Rücklastschrift durch den Teilnehmer Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung der Leistungen die Entrichtung der Vergütung durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Vergütung am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an den Leistungen verweigern.
II. Geschlossener Mitgliederbereich
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag ist für ein Jahr ab dem vereinbarten Vertragsbeginn fest abgeschlossen. Einer Kündigung bedarf es nicht.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 5 Inhalt des Mitgliederbereichs
(1) Der Anbieter stellt einen geschlossenen Mitgliederbereich zur Verfügung, in dem die Teilnehmer sich austauschen und die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen können.
(2) Die Abbildung und Beschreibung des Mitgliederbereichs im Internet des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Mitgliederbereichs aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung der Inhalte besteht.
§ 6 Verfügbarkeit der Seite, Höhere Gewalt
(1) Die Nutzung des Mitgliederbereichs und der Inhalte erfolgt im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen ist Sache des Teilnehmers.
(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit des Mitgliederbereichs an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Mitgliederbereichs insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei des Anbieters oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Seuche oder Pandemie, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Wochen, hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 7 Pflichten der Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Nutzungen der Seite zu unterlassen, die andere Teilnehmer oder den Betrieb der Seite ungebührlich stören können. Insbesondere ist es untersagt, sie in spammender Weise massenhaft zu nutzen.
(2) Der Teilnehmer darf Daten von anderen Teilnehmern, die er auf der Seite erhalten hat, nur im Rahmen der Nutzung der Seite verwenden, sofern ihm der andere Teilnehmer nicht anderweitig seine Zustimmung erteilt hat. Eine Nutzung für eigene Zwecke des Teilnehmers, insbesondere für Werbung oder sonstige Belästigung ist untersagt.
(3) Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer unverzüglich zu löschen. Der Anbieter kann auch mildere Maßnahmen ergreifen wie z. B. einzelne Inhalte des Teilnehmers löschen oder sperren, den Teilnehmer von bestimmten Nutzungen der Seite ausschließen oder nur verwarnen.
§ 8 Teilnehmerprofile
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, in seinem Profil wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Diese Daten werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses verwendet.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Teilnehmerprofil auf dem neuesten und aktuellsten Stand zu halten. In dem Profil kann der Teilnehmer jeder Zeit neue Daten eintragen.
(3) Jeder Teilnehmer kann nur ein Profil anlegen. Eine Nutzung für andere Teilnehmer ist nicht möglich.
(4) Es obliegt der freien Entscheidung des Anbieters, die Anlegung eines Teilnehmerprofils anzunehmen oder nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmerprofile jederzeit ohne Angabe von Gründen zu löschen. In diesem Fall endet der Nutzungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und des Anbieters für den Mitgliederbereich, dem Teilnehmer werden eventuell bereits gezahlte Kosten zeitanteilig erstattet.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Teilnehmerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
§ 9 Rechte an Inhalten
(1) Der Anbieter speichert für den Teilnehmer die von dem Teilnehmer hochgeladenen multimedialen Inhalte bzw. vermittelt den erforderlichen Speicherplatz und Zugang hierzu. Der Teilnehmer ist selbst für die von ihm auf der Seite des Anbieters eingestellten bzw. hochgeladenen multimedialen Inhalte verantwortlich. Soweit der Teilnehmer rechtswidrige Inhalte verwendet und der Anbieter deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Teilnehmer verpflichtet, des Anbieters auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme einschließlich Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen freizuhalten.
(2) Der Teilnehmer hat eigenständig sicherzustellen, dass von ihm hochgeladene Inhalte nicht gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften, die guten Sitten und die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere sind Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte zu beachten. Weiter ist der Teilnehmer auch dazu verpflichtet, keine Inhalte auf der Seite des Anbieters hochzuladen, die gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder des Jugendmedienschutzstaatsvertrages verstoßen. Ebenso ist dem Teilnehmer das Einstellen pornografischer, gewaltverherrlichender oder volksverhetzender Inhalte untersagt. Gleiches gilt für die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel des Anbieters.
(3) Mit dem Einstellen eines multimedialen Inhaltes (Text, Bild, Zeichnung oder Tonfolge) überträgt der Teilnehmer des Anbieters ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbeschränktes, unterlizenzierbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den von dem Teilnehmer auf der Seite des Anbieters eingestellten multimedialen Inhalten. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Recht, die multimedialen Inhalte für die Zwecke des Anbieters zu bearbeiten und online wie offline, gedruckt oder elektronisch, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies umfasst die Wiedergabe auf beliebigen Empfangsgeräten mit Online-Zugang, auf denen die Darstellung, der Abruf und die Wiedergabe von den Inhalten des Anbieters möglich ist.
(4) Die auf der Seite des Anbieters angebotenen und dargestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
III. Coaching, Kurse, Webinare, Seminare
§ 10 Leistungsinhalt und -ort
(1) Die Leistungen des Coaches ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot des Coaches.
(2) Das Coaching beinhaltet Anregungen und Motivationen zu Erkenntnissen, Verhalten oder Erleben des Klienten. Dazu setzt der Coach Impulse und reflektiert gemeinsam mit dem Klienten die damit angestoßenen Prozesse bei dem Klienten. Coaching ist keine konkrete Beratung oder gar die Leitung des Klienten in bestimmten Entscheidungen. Das Coaching ist damit abhängig von einer aktiven und offenen Mitwirkung und Reflektion von Seiten des Klienten.
(3) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(5) Der Anbieter ist für Kurse, Webinare oder Seminare berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Leistung zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
§ 11 Ablauf von Offline-Veranstaltungen oder -Coachings /Ausschluss des Teilnehmers
(1) Der Anbieter hat in den Leistungs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihm oder seinen Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.
(2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.
(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.
(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von dem Anbieter erlassene Vorschriften.
(5) Der Anbieter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
(6) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm bereits gezahlten Leistungen.
§ 12 Beratungsleistungen
(1) Gegenstand der Beratung sind insbesondere
– individuelle Karriereberatung
– Analysen der Finanzen
– akkreditiertes Gründer- oder Businesscoaching (z.B. BAFA)
– die Erstellung von Konzepten für eine künftige Finanzierung und
– die Erstellung von Businessplänen
– Unterstützung bei der Beantragung von Mitteln aus öffentlichen Kassen oder von Krediten
– Unterstützung bei der Beantragung von Krediten
(2) Fragt der Teilnehmer/Kunde im Laufe der Beratung weitere Beratungsleistungen an, die nicht in unserem Angebot enumerativ aufgeführt sind, ist dafür eine zusätzliche Vergütung zu zahlen.
(3) Die Beratung erfolgt per Telefon, online Meeting- oder online Konferenz-Tool, persönlich offline oder auf sonstige geeignete Weise.
§ 13 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Der Teilnehmer darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und außerhalb der Leistung des Anbieters speichern.
(3) Der Teilnehmer erhält von dem Anbieter bei Online-Inhalten die Zugangsdaten zu der Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der Leistung durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
(6) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Teilnehmer ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Teilnehmer ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 14 Verfügbarkeit von Inhalten
(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.
(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Online-Inhalte an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist des Anbieters zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei dem Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die der Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 15 Ausfall der Leistung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Leistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von des Anbieters eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemie, Seuche, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die der Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Der Anbieters ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte erstatten.
§ 16 Verhinderung des Teilnehmers
(1) Tritt der Teilnehmer von den Leistungen zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Teilnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu entrichten, was des Anbieters an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat.
(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer bei Kursen, Seminare oder Webinaren, wenn die Leistung trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war, oder der Teilnehmer die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Dann wird der Anbieter dem Teilnehmer die bereits gezahlte Vergütung abzüglich der für den Teilnehmer angefallenen Kosten erstatten.
(3) Der Teilnehmer ist berechtigt, statt seiner einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € inkl. MwSt. durch den Anbieter erhoben, die vor Durchführung der Veranstaltung von dem Teilnehmer zu zahlen ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Ersatzteilnehmer zuzulassen, jedoch entfällt ihr Anspruch auf die Vergütung, wenn der Ersatzteilnehmer zumutbar war.
§ 17 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Leistungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf ihrer Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Leistungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Leistung zu machen.
(3) Der Teilnehmer erkennt an, dass Vertraulichkeit für einen erfolgreichen Ablauf der Kurse, Webinare und Seminare von großer Bedeutung ist. Er verpflichtet sich dazu, über die Namen und Identitäten der übrigen Gruppenteilnehmer sowie über die besprochenen privaten und beruflichen Inhalte Stillschweigen zu bewahren. Kursinhalte und Identitäten der Teilnehmer dürfen nicht preisgegeben werden, insbesondere nicht auf Social Media.
(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass des Anbieters Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kursen, Webinaren oder Seminaren unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.
§ 18 Haftung des Anbieters
(1) Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann der Anbieter nicht garantieren.
(2) Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Anbieters bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
(3) Der Anbieter haftet bei online abgehaltenem Coaching nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an ihrem Zugangspunkt. Er haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere hafte des Anbieters nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.
(4) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Räumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, der Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters von Räumlichkeiten und/oder dritter Referenten.
§ 19 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 20 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 21 Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.
(3) Führen schwerwiegende, nicht beeinflussbare Gründe zu einer unvorhersehbaren Änderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (also insbesondere nicht der Hauptleistungen), und überwiegen die Interessen des Verwenders an einer Anpassung der AGB die typisierten Interessen des Vertragspartners, ist der AGB-Verwender berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung für den Fall des entsprechenden Anpassungsbedarfes vorgesehen ist.