Für die Handlungsfähigkeit und die Selbstverantwortung des/der Coachee ist die psychische Gesundheit Voraussetzung, weshalb ein Jobcoaching in dieser Situation nicht nur nicht helfen kann, sondern sogar kontraproduktiv sein kann. Bei akutem Burnout gibt es für Lehrkräfte und alle anderen Berufsgruppen also nur ein Mittel: die stationäre bzw. ambulante therapeutische Behandlung und Begleitung.
Es gibt lediglich zwei Ausnahmefälle in denen Lehrer im Burnout dennoch ein Jobcoaching in Anspruch nehmen können:
Fall 1: In Absprache mit dem/der zuständigen Therapeut*in, wird ein Jobcoaching für sinnvoll erachtet. Therapeut*in und Coach entscheiden im Einzelfall, dass Coaching und Therapie sich sinnvoll ergänzen können. Wir hatten hier sogar ein erfolgreiches Beispiel einer Kundin, die aus der stationären Behandlung in der Klinik, bereits an ersten Themen des Schulfrei Programms erfolgreich arbeitete. Aber nochmal: Rücksprache und Einverständnis der behandelnden Person, sind hierfür unabdingbar.
Fall 2: Du hast die akute Phase überstanden und nimmst verstärkt wieder deine Handlungsfähigkeit wahr. Du spürst, dass es zwar zu früh ist, um die Arbeit an der Schule wieder aufzunehmen, aber dass du wirksam genug sein kannst, um die Arbeit an deinen Wünschen und Zielen für eine langfristige berufliche Veränderung zu beginnen. Im Idealfall holst du dir auch bei diesem Gefühl bei deiner Therapeutin oder deinem Therapheuten eine Rückversicherung.
Wenn du dich mit einem der beiden Fälle identifizieren kannst, dann nehme gerne Kontakt mit uns auf. In einer kostenfreien Erstberatung können wir herausfinden, ob du bereit bist, mit uns zusammen deine Mission Jobglück zu starten.
In diesem Sinne wünscht dir dein Team Probst frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage. Genieß deine freie Zeit mit deinen Nächsten 🙃 🎄 !