In diesem Artikel erfährst du, was die Nachversicherung bei einer Lehrer Kündigung konkret bedeutet.
Mittlerweile ist es ja kein Geheimnis mehr, dass ich ein Buch zum Thema Lehrerausstieg geschrieben habe (Ausgelehrt. Ab morgen läuft die Schule ohne mich!), das im September 2019 erschienen ist.
Meinen eigenen Ausstieg habe ich hier auf dem Blog dokumentiert und dazu in den Kommentaren überwältigendes Feedback von Gleichgesinnten erhalten. Falls du ihn noch nicht kennst, hier mein Blogartikel zu den konkreten Kündigungsmodalitäten als Lehrer und meinem eigenen Ausstieg.
Im Zuge meines Buch-Schreibprozesses habe ich das Thema Nachversicherung bei der Lehrer-Kündigung aufgearbeitet und möchte euch als “sneak peek” in einem Blogartikel erklären, was es damit eigentlich auf sich hat.
Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, lies gerne in meinem Coaching-Angebot wie ich dir helfen kann und nimm Kontakt auf.
Nachversicherung als Lehrer ist noch rechtliches Standardprozedere, im Vorteil sind Aussteiger in den Bundesländern, die Altersgeld gewähren.
Zunächst einmal möchte ich folgendes vorweg schicken: Ja, es ist (noch) allgemeines Prozedere, dass ein Landesbeamter, der freiwillig aus dem Dienst ausscheidet, bei der deutschen Rentenversicherung vom Dienstherren nachversichert wird. Allerdings gewähren derzeit 9 Bundesländer das sogenannte “Altersgeld”, das für den ausscheidenden Lehrer einen kompletten Game-Changer darstellen kann.
Die besagten Länder sind DERZEIT (Stand April 2021!):
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg Vorpommern
- Thüringen
Außerdem wird Altersgeld für BUNDESbeamte gewährt, was allerdings für Lehrer als Landesbeamte irrelevant ist. Dennoch zeichnet sich hier (wahrscheinlich ?) ein Trend ab, den auch ein bahnbrechendes aktuelles EuGH Urteil beschleunigen wird. Dazu unten mehr.
Was bedeutet Altersgeld?
Sehr vereinfacht gesprochen werden beim Antrag auf Altersgeld fast alle bisher aufgebauten Pensionsansprüche zum Zeitpunkt der Entlassung “eingefroren”. Sobald die Regelaltersgrenze von 65 bzw. 67 erreicht ist, werden diese dann wie eine Pension ausgezahlt. Keine Spur von “50% futsch”, also. Der BUND erhebt allerdings pauschal einen Abschlag von 15 %, um das Altersgeld nicht all zu attraktiv zu machen. Man will ja keine Kündigungswelle lostreten (Quelle). Ob das mit den 15 % in den Ländern auch so ist… ich nehme es schwer an – bitte selbst für euer individuelles Bundesland in Erfahrung bringen. Google spuckt da in der Regel ganz gute Merkblätter aus.
Ein Anspruch auf Altersgeld besteht nach einer bestimmten Mindestdienstzeit (5 bis 7 Jahre je nach Dienstherr), und das Altersgeld muss VOR der Entlassung beantragt werden. In manchen Bundesländern ist es jedoch bereits zum Standartszenario bei Ausstieg erhoben worden. Ich würde es dennoch IMMER explizit in der Kündigung mit beantragen.
Mit anderen Worten: Wenn du in einem Land arbeitest, das Altersgeld gewährt, und du aufgrund deiner Dienstjahre Anspruch darauf hast, bist du recht fein raus.
Für alle anderen, und das ist die große Mehrheit von verbeamteten Lehrern in den übrigen Bundesländern, gilt (bisher) die Nachversicherung für Lehrer.
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Nachversicherung? Ist das ansteckend?
Jetzt mal Butter bei die Fische, was heißt also dieses Nachversicherungs-Ding
Recherchiert man im Netz, so stößt man immer wieder auf die Aussage, dass man als verbeamteter Lehrer, der den Antrag auf Entlassung stellt, über 50% seiner Altersansprüche verliert, was auch am Ende des Tages tatsächlich so ist. Wie kommt dies aber zu Stande? Darum ranken sich einige Gerüchte. Am häufigsten lese ich die Erklärung, dass der Dienstherr bei der sogenannten “Nachversicherung” bei der deutschen Rentenversicherung nur den Arbeitgeberanteil der Rente nachzahle, nicht aber den Arbeitnehmeranteil. Das ist allerdings schlichtweg falsch, denn der Dienstherr übernimmt explizit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (Quelle weiter unten).
Woher aber diese Differenz?
Simplifiziert und in meinen Laienworten ausgedrückt lässt es sich so erklären: Bei Pension und Rente werden Äpfel mit Birnen verglichen, denn es sind einfach zwei grundverschiedene Modelle, die sich an komplett anderen Berechnungsschlüsseln orientieren. Folglich ist es auch falsch zu sagen, bei der Nachversicherung bekommt man im Vergleich zur Pension nur noch einen halben Apfel. Man bekommt einfach etwas vollkommen anderes, das dann letztlich im Vergleich erschreckend mickrig erscheint. Also keinen halben Apfel, sondern stattdessen meinetwegen eine Mandarine (um im Bild zu bleiben – ja, auch auf meinem Blog wird es langsam Weihnachten ;-D )
Die Berechnungen unterscheiden sich grob so:
Bei der Pension baut man mit jedem Dienstjahr Prozentpunkte auf, die am Ende einer Dienstzeit in Anlehnung an die Höhe der zuletzt gezahlten Bezüge eine Pension ergeben. Dabei können maximal 71,75 Punkte erreicht werden. Sollte man nicht die ganze Zeit in Vollzeit gearbeitet haben, so gibt es bei den Prozentpunkten für die jeweilig reduzierten Dienstjahre anteilige Abzüge. Wer all das genau wissen will, kann es hier nachlesen: https://beamten-infoportal.de/ratgeber/pensionsanspruche-von-beamten/
Bei der Rente hingegen gibt es eine komplexe Formel, die sich nicht zuletzt auch am Durchschnittsverdienst aller Versicherten in der Solidargemeinschaft orientiert. Nachzulesen hier: Deutscherentenversicherung.de
Als Basis der Rentenberechnung dient der Bruttolohn und dieser wird nun auch interessant, wenn ein ehemals verbeamteter Lehrer nachversichert wird. Es wird an die gesamte Arbeitszeit des Lehrers und an dessen erwirtschafteten Bruttolohn nämlich nun der Maßstab der Rentenberechnung angelegt (siehe oben, wie sich diese berechnet). Somit entsteht eine grundverschiedene Berechnung der Altersansprüche und – ja – für den Lehrer bedeutet das einen vergleichsweisen “Verlust” von etwa 50% im Vergleich zu dem, was er als Pension hätte erhalten können.
Dieser “Verlust” (faktisch ist es eben eine andere Berechnungsformel und nicht explizit die “Streichung” einer Apfelhälfte) ist vergleichbar mit einer Werksrente, oder betrieblichen Altersvorsorge, so wie Angestellte in großen Unternehmen sie erhalten. Man kann es sich fiktiv also so vorstellen, dass man diesen “Treuebonus”, diese “Werksrente” des Staates verliert. Was bleibt ist die sogenannte “Regelsicherung”, die lediglich die erste Säule der Alterssicherung in Deutschland darstellt. (Quelle)
Dazu gibt es natürlich geteilte Meinungen. Der Bund der Steuerzahler beispielsweise hält dieses Vorgehen nach wie vor für berechtigt. Das Altersgeld sei eine Bevorzugung von Beamtentumsaussteigern und eine unnötige Belastung des Steuerzahlers. Das kann man allerdings auch anders sehen, denn die Aussicht auf Nachversicherung hält viele fähige und händeringend gesuchte Experten explizit davon ab, für einen Lebensabschnitt dem Staat zu dienen. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass nachversicherte Beamte sogar noch schlechter wegkommen, als hätten sie dieselbe Zeit als Angestellter gearbeitet (!)
Die Krux: der niedrigere Bruttolohn von Beamten im Vergleich zu Angestellten
Denn es gibt bei der Nachversicherung für Lehrer einige Nachteile: Das Bruttogehalt eines verbeamteten Lehrers liegt in der Regel niedriger als der Bruttolohn eines Angestellten mit gleichem Deputat, Dienstalter usw.. Dies liegt darin begründet, dass beim Beamten ja keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten fällig werden und er somit das Land “günstiger kommt”.
Wird der Beamte nun nachversichert und sein durchschnittliches Bruttogehalt dafür zur Basis genommen, so handelt es sich letztlich um einen niedrigeren Wert, als bei einem vergleichbaren Angestellten.
Ein Experte der Deutschen Rentenversicherung erläutert:
“Die Nachversicherungsbeiträge werden komplett (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) vom Dienstherrn gezahlt.
Im übrigen ist es richtig, dass idR die Bruttoverdienstes eines Beamten geringer sind, als die eines vergleichbaren Angestellten (dafür sind allerdings auch die Lohnabzüge des Beamten geringer, da keine Alo, RV, KV und Pflegebeiträge direkt vom Lohn abgezogen werden).
Ein weiterer “Nachteil” entsteht dadurch, dass durch die Nachversicherung nur die gesetzlichen Rententeil nachgezahlt werden. Mögliche Zusatzkassenbeiträge, wie sie ein vergleichbarer Angestellter meistens automatisch erlangt (zB VBL o.ä.), werden nicht nachgezahlt oder nachversichert.”
Das ist ja an sich schon ernüchternd. Zum Verhängnis wird es allerdings, wenn man lange in Beurlaubung oder Teilzeit war, z.B. aus familiären Gründen – das dürfte überwiegend auf weibliche Lehrkräfte zutreffen. In diesem Fall kann die Nachversicherung für Lehrer nach vielen Dienstjahren ein echtes Altersarmutsrisiko bergen. Zugegeben, dieses hätte natürlich auch bestanden, wenn man dieselbe Zeit als Angestellte gearbeitet hätte. Allerdings stellt sich mir in diesem Fall die Frage, ob man sich die Freiheiten der Reduktion oder Beurlaubung unter den anderen Vorzeichen als Angestellter in diesem Ausmaß überhaupt erlaubt hätte. Wäre man als Angestellte(r) vielleicht früher aus einer Elternzeit zurückgekehrt? Die Möglichkeit zur Beurlaubung oder einem Sabbatjahr hätte es laut TV-L gar nicht in in dieser Art gegeben.
Gerade aus emanzipatorischer Sicht halte ich die Nachversicherung daher für eine unzeitgemäße Katastrophe!
Sie lässt Frauen, die in unserer Gesellschaft traditionell eher den Beruf für die Familie zurückschrauben, mit fortschreitenden Dienstjahren keine Wahl mehr, als den Beruf auszuüben “bis es nicht mehr geht”. Lieber eine kleine Pension als eine vernichtend geringe Rente. Insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass man ab 55 quasi zwangsläufig in der privaten Krankenversicherung “festhängt” und die Mini-Rente im Alter von den hohen Beiträgen aufgefressen wird.
Da ist wahrlich nicht mehr viel Spielraum für Ausstiegsgedanken. Es sein denn, man ist anderweitig sozial abgesichert, z.B. durch einen Partner oder größere Geldbeträge unter der Matratze.
So lassen die Umstände vielen älteren Kollegen/innen gar keine andere Wahl, als auf eine Frühpensionierung hinzusteuern, die das Land Unsummen kostet. Wäre da ein Altersgeld nicht die sparsamere Variante, die dem Aussteiger auch noch ermöglicht, die verbleibenden Berufsjahre in die Sozialversicherung einzuzahlen?
Bald Altersgeld in mehr Bundesländern?
Meiner Ansicht nach besteht aber Hoffnung, dass in den nächsten Jahren noch mehr Bundesländer mit dem Altersgeld nachziehen werden, denn es häufen sich politische Stimmen, die die Nachversicherung für Lehrer für nicht mehr zeitgemäß halten, da diese berufliche Mobilität verhindert. Der Bund hat dies längst erkannt und auch explizit so formuliert (Quelle):
Das Altersgeld soll diese Unterschiede abbauen und so die Mobilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Dies trägt zur Modernisierung und damit zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.
Passend dazu hat der Europäische Gerichtshof bereits geurteilt, dass einem Beamten im Falle eines dauerhaften Umzugs ins EU Ausland vom Land ein Altersgeld gewährt werden MUSS. Die Nachversicherung stehe konträr zur EU-Freizügigkeit, also der Freiheit für EU-Bürger, in jedem anderen EU-Land zu arbeiten. Daher müsse ein Lehrer, der beispielsweise seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach z.B. Österreich verlegt hat, ein Altersgeld beziehen dürfen und nicht nachversichert werden. Da dieses Urteil die Praxis der Nachversicherung grundlegend als unfair entlarvt, ist es zu erwarten, dass sich hier in Zukunft einiges tun wird (Quelle).
In den Koalitionsvertrag der Landesregierung NRW hat es das Altersgeld derzeit leider jedoch noch nicht geschafft, obwohl die FDP dies explizit auf ihre Fahnen geschrieben hatte. (Ich stehe der FDP neutral gegenüber, dies dient lediglich der Info. Quelle)
Die Nachversicherung für Lehrer kann übrigens maximal zwei Jahre nach Entlassung aufgeschoben werden. Es könnte ja sein, dass man noch einmal eine andere Beamtenstelle antritt und die Pensionsansprüche somit weiter angespart werden können. Für mich ist der Zug ohnehin bereits abgefahren – hat man sich einmal nachversichern lassen, erlischt der Anspruch auf ein Altersgeld für immer.
Hach, Beamtenrecht kann so SPANNEND sein! 😉
Dieses und viele weitere relevante Themen zu Lehrerausstieg und Umorientierung werden in meinem aktuellen Buch thematisiert. Lese hier mehr darüber.
51 Responses
Ich trage mich seit einiger Zeit mit Ausstiegsgedanken und bin sehr dankbar über diesen Blog endlich an wichtige Informationen zu kommen. Ich arbeite für das Land Schleswig- Holstein und bin seit 20 Jahren im Dienst als Sonderschullehrerin. Da ich in meinem Bundesland ja bisher kein Altersgeld beantragen kann, frage ich mich, ob ich zunächst nach Hamburg wechseln kann, um dann auszusteigen. Komme ich dann für die 20 Jahre an das Altersgeld???
Hallo,
das kann ich dir leider nicht sagen. Meines Wissens nach werden beim Bundeslandwechsel die Altersansprüche übertragen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es da Regelungen gibt, um einem Ausnutzen vorzubeugen. In Hamburg ist die Altersgeldregelung vorerst nur bis Ende 2019 eingeführt worden (vielleicht um sie dann zu evaluieren?). Mit dieser konkreten Frage müsstest du dich an die Behörden vor Ort wenden…
Hallo,
mir geht es genauso, auch SH und dann noch über 55. Ich möchter gerne 1/2 an einer freien Schule arbeiten und 1/2 in der Landwirtschaft arbeiten. Gerne würde ich Kontakt aufnehmen und meine Email weitergeben.
Hallo, was kann ich am besten machen um Altersgeld zu beantragen. Ich habe freiwillig eine Entlassung beantragt. Ich bin Beamtin in NRW, zwar bei einer Kommune , für mich kommt derzeit nur die Nachversicherung infrage. (Möchte dies aber nicht so stehen lassen. Kann ich Altersgeld beantragen? Da ist ja für NRW noch nicht gilt. gegebenfalls auch Klage? Wie sollte ich Ihrer Meinung am besten vorgehen ?
Hallo Andrea, als Kommunalbeamtin in NRW gibt es keinen Altersgeldanspruch, den du erheben könntest. Ich halte es auch nicht für absehbar, dass dies in näherer Zukunft in NRW wieder auf den Tisch kommt, da es das Altersgeld explizit nicht in den letzten Koalitionsvertrag von schwarz/gelb geschafft hat (Die FDP hatte das eingebracht). Du wirst ganz normal nachversichert werden. Ob es Sinn macht, dagegen Klage zu erheben, kann nur ein Jurist beurteilen. Die Argumentation beruht derzeit ja auf der EU-Freizügigkeit und nicht auf einer generellen Ungerechtigkeit. Wenn du magst, gebe ich dir gerne den Kontakt des Beamtenrechts-Experten weiter, mit dem ich zusammenarbeite. Viele Grüße
Hallo,
ich beschäftige mich seit längerem mit der Altersgeldkonstellation. Ich habe folgende Frage:
Was passiert, wenn ich nachversichert werde (wahlweise Altersgeld erhalte) und ich nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre, sondern erst in zehn Jahren wieder in ein Beamtenverhältnis gehe. Werden die Vordienstzeiten und die Zeiten, die ich irgendwann einmal in einem Beamtenverhältnis verbracht habe, angerechnet für die neue Beamtentätigkeit?
Besten Dank für eine Antwort!
Freundliche Grüße
Tobias M.
Hallo Tobias,
wenn man nachversichert wird, erlischt JEGLICHER Versorgungsanspruch durch das Land. Zukünftig kann da nichts mehr geltend gemacht werden.
In 10 Jahren kannst du ja nur dann ins Beamtenverhältnis wieder aufgenommen werden, wenn du alle Voraussetzungen (gesundeheitlich, Alter, Führungszeignis, etc). dafür erneut erfüllst. Das erscheint also eher ein unwahrscheinliches Szenario.
Wenn du ausgeschieden bist und ein Altersgeld für die Zukunft beansprucht hast, dann aber noch mal neu verbeamtet wirst – in diesem Fall bin ich mir tatsächlich nicht sicher. Verloren gehen kann ja nichts… Ich denke, das läuft dann als Einzelfall-Bewertung.
Alle Angaben ohne Gewähr – wenn du rechtliche Beratung benötigst, vermittle ich gerne an den Anwalt meines Vertrauens 😉
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin selber Jurist, aber kein Experte auf dem Gebiet ;). Die Eignung zu erfüllen erscheint ja zumindest nicht unmöglich, zumal es die Altersgrenzen wie früher nicht mehr gibt. Es ist ja auch nur ein theoretischer Fall, gleichwohl in Anbetracht der Arbeitswelt nicht völlig unwahrscheinlich.
Ich hätte jetzt nach erster Einschätzung gesagt, dass in einem späteren Verhältnis die Zeiten aus einem früheren Beamtenverhältnis als Vordienstzeiten berücksichtigungsfähig sind. Geklärt wurde das aber bisher nicht wirklich ;).
Hallo Tobias,
zumindest, was das Altersgeld auf Bundesebene angeht, finde ich dazu das (darauf habe ich mich zuvor berufen):
„Wurde bereits eine Nachversicherung in der GRV oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z.B. infolge einer Entlassung auf Antrag bis einschließlich 03.09.2013 oder infolge unterlassener Erklärung bei einer Entlassung auf Antrag ab dem 04.09.2013) durchgeführt, entsteht kein Anspruch auf Altersgeld (§ 3 Absatz 6 AltGG). Die Nachversicherung kann nicht zugunsten eines Altersgeldanspruchs rückgängig gemacht werden.“ Quelle
Ich würde vermuten, dass – zumindest im Falle einer erfolgten Nachversicherung – nichts aus einem vorigen Dienstverhältnis geltend gemacht werden kann. Wie das ist, wenn nicht nachversichert wurde, sondern das Altersgeld beantragt wurde, kann ich nicht sagen.
Hallo, ich habe nach 33 Jahren als Polizeibeamter in NRW gekündigt.
Selbstverständlich versucht das Land NRW mich bei der DRV nachzuversichern. Dies versuche ich gerade mit anwaltlicher Hilfe zu verhindern und beziehe mich nicht nur auf das Recht auf Freizügigkeit(Artikel 45 Abs.1 AEUV sondern in gleichem Maß auf die Artikel 3 GG ( Inländerdiskriminierung)und Artikel 12 (Ausübung der Berufsfreiheit).
Bin sehr gespannt.
Hallo Thomas,
danke für den Hinweis! Ja genau, das Recht auf Freizügigkeit wird von dieser Sache berührt. Die beiden weiteren Aspekte sind sehr spannend! In meinem Buch, das am 09.09. erscheint, berichtet auch ein Anwalt intensiv von der Anfechtbarkeit der Nachversicherung. Klage lohnt sich unter bestimmten Gesichtspunkten und ich hoffe, dass NRW in den nächsten 5 Jahren versteht, dass kein Weg am Altersgeld vorbei führt. Berichte gerne darüber, wie dein Fall entschieden wird. Das interessiert meine Leser ganz sicher sehr! Danke dir und alles Gute!
Servus Thomas,
mich treiben ähnliche Gedanken den Dienst zu quittieren. Ich bin Polizist in Bayern. Auch hier ist nach meiner Recherche kein Altersgeld möglich. Ähnlich wie Du denke ich, dass das ggfs. auf dem Klageweg erreicht werden kann.
Wie ist das in deinem Fall ausgegangen?
Danke für kurze Info
Hallo Thomas, mir geht es wie Dir. Ich würde, nach ebenfalls 33 Jahren als Beamtin der Polizei NRW ,um Entlassung aus dem Dienstverhältnis bitten. Mich schreckt aber, mit jetzt fast 55 Jahren, die Vorstellung der Nachversicherung ab!
Kannst Du mir sagen, was aus Deinem Plan geworden ist? Konnte Dein Anwalt Dir zu Deinem Recht (wie ich finde) verhelfen? Wie ist der Prozess ausgegangen?
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Isabell,
wie sieht es aus, wenn ich wegen Krankheit aus dem Beamtenstatus ausscheide? Gilt dann auch die Nachversicherung?
Liebe Grüße
Nicola
Hallo Nicola,
du meinst damit wahrscheinlich ein Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit? In diesem Fall wird keine Nachversicherung fällig, denn man steigt so gesehen nicht aus dem System aus, sondern behält einen Versorgungsanspruch durch das Land.
Viele Grüße!
Hallo Isabell,
danke für deine super tolle Arbeit.
Weisst du zufällig, ob Elternzeit zur Dienstzeit zählen?
Ich arbeite in Niedersachsen an einer Oberschule, habe zwei Kinder, bin VERBEAMTET AUF PROBE, derzeit aber noch in Elternzeit zu Hause.
Nun frage ich mich, ob ich mit meiner Elternzeit die 5 Dienstjahre für das Altersgeld zusammenbekomme.
Lieben Dank, Anna
Hallo Anna,
danke dir für dein Lob! 🙂
Meiner Kenntnis nach zählt Elternzeit nicht dazu (und du baust in dieser Zeit ja auch keine weiteren Pensionsansprüche auf). Ich hatte kürzlich eine Klientin aus Hamburg, die zwar 5 Jahre im Dienst war – also für Altersgeld in Hamburg eigentlich ausreichend – allerdings hatte sie zeitweise in Teilzeit gearbeitet. Deswegen konnte sie keinen Anspruch geltend machen. Ich gehe davon aus, dass das für Elternzeit ähnlich gilt. Bist du Mitglied in einem Lehrerverband/Gewerkschaft? Die können dir das individuell für dich zutreffend sagen.
Viele Grüße!
Hallo Isabell,
ich war 14 Jahre Lehrer in Baden-Württemberg als Beamter auf Lebenszeit. Bin dann als Lehrer nach Brandenburg gewechselt und nun in Brandenburg fast vier Jahre Beamter auf Lebenszeit.
Wenn ich in Brandenburg mein Beamtenverhältnis kündige, bekomme ich kein Altersgeld. Wenn ich nun aber wieder zurück nach Baden-Württemberg wechsle, bekäme ich Altersgeld.
Müsste ich dort nun wieder fünf Jahre arbeiten oder zählen in Baden-Württemberg die ersten 14 Jahre um das Altersgeld beantragen zu können?
Hallo Christian,
hast du zu deiner Frage eine Antwort gefunden? Würde mich interessieren.
Danke und liebe Grüße
Mary
Hallo,
ich habe eine etwas andere Frage: Wenn ich einen Bundeslandwechsel als verbeamteter Lehrer von einem BL mit Altersgeld in ein BL ohne Altersgeld beantrage, kann ich da mein Altersgeld mitnehmen?? Oder wäre es sinnvoller, doch noch vom BL mit Altersgeld den Ausstieg zu wagen?
Viele Grüße
Claudia
Hallo Claudia, das ist eine gute Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich persönlich würde denken, dass man das Altersgeld NICHT mitnehmen kann. Wieso sollte das das Zielbundesland möglich machen? Andererseits ist das aber ja enorm unfair und ich könnte mir vorstellen, dass es rechtlich da durchaus Chancen gibt, auf deinen Anspruch zu pochen. Lasse dich bitte UNBEDINGT von einem Fachanwalt beraten in dieser Sache. Das Investment für diese Beratung steht ja in keinem Verhältnis zu dem Betrag, der dir möglicherweise verloren geht. Kontaktiere mich gerne, wenn du Kontakt zu einem fähigen Anwalt für Beamtenrecht suchst. Viele Grüße
Hm,
in NRW gibt es ja nun kein Altersgeld, aber wenn man ins angrenzende Ausland geht, dann müsste ich ja Altersgeld nach EuGH-Urteil bekommen. Muss ich direkt im Anschluss an die Kündigung im Ausland arbeiten, oder geht das auch ein, zwei , drei Jahre später ?
Kannst Du einen Fachanwalt empfehlen ?
Hallo Martin,
meiner Kenntnis nach geht es um die direkte Anschlusstätigkeit. Wende dich in dieser Sache gerne an Rüdiger Gedigk, der Anwalt, den ich in meinem Buch interviewe – mit schönem Grüß von mir 😉
Du findest die Kanzlei Gedigk für Arbeit und Gesundheit, die im Kölner Raum angesiedelt ist, aber auch überregionale Online Beratungen macht, gut auf Google. Viele Grüße
Hallo!
Danke liebe Isabelle für deine wertvolle Seite.(-:
Ich bin verbeamtete Lehrerin in BW und frage mich momentan, ob das Referendariat (Beamtin auf Widerruf) ebenfalls zu den 5Jahren zählt. Kannst du mir diese Frage beantworten?
Tausend Dank für deine Hilfe!
Öms
Hallo Öms,
meines Wissens nach zählt das Ref nicht dazu und die 5 Jahre beziehen sich auf eine fertige Stelle in Vollzeit. Zur Sicherheit erfrage dies bitte bei einem Lehrerverband – ich kann und darf keine Rechtsberatung durchführen, sondern gebe nur meinen Kenntnisstand wieder.
Viele Grüße
Hallo,
ich möchte auch irgendwann als Beamter aussteigen. Nehmen wir an, ich wechsele noch vor meinem 55. Lebensjahr zur gesetzlichen Krankenversicherung. Rentenansprüche für die gesetzliche Rente werde ich keine erarbeiten. Wie hoch ist dann der Krankenkassenbeitrag? Bei der gesetzlichen Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte der GKV-Beiträge. Wie ist das beim Altersgeld?
Viele Grüße Atze
Hallo, eine Frage:
wie läuft das mit Beurlaubung ab dem 55. Lebensjahr als verbeamteter Lehrer in Baden-Württemberg? Könnte ich mich beispielsweise ab 55 beurlauben lassen, meine erworbenen Pensionsansprüche „mitnehmen“ und dann mit 63 in den vorzeitigen Ruhestand gehen? (Dann halt mit Abzügen, klar!)
Würde das gehen, vorausgesetzt, man zahlt die doppelte private Krankenversicherung?
Falls nein, wie viele Deputatsstunden müsste ich mindestens arbeiten, um weiterhin im „System“ zu bleiben , d.h. weiterhin beihilfeberechtigt zu bleiben und dann mit 63 in den vorzeitigen Ruhestand gehen zu können?
Viele Grüße
Hallo Isabell,
erst einmal vielen Dank für deine so sehr hilfreichen Tipps und Gedankenanstöße. Ich bin nach Paragraph 64 LBG aus familienpolitischen Gründen beurlaubt und überlege ganz auszusteigen.
Um in die gesetzliche KK hereinzukommen, muss ich ein Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten, wenn ich das richtig verstehe. Kann ich das innerhalb der Beurlaubung tun und weiterhin erstmal privat versichert bleiben? Und wenn ja, was muss ich berücksichtigen?
Danke und herzliche Grüße
FV
Hallo FV, das hast du nicht ganz richtig verstanden. Mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag kannst du sofort aus der PKV raus. Allerdings darfst du als Beamtin keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag annehmen. Während der Erziehungszeit bleibt dir nur, privat versichert zu bleiben, oder dich über deinen Partner familienzuversichern.
Die 12-monatige Zugehörigkeit bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt, nämlich falls du dich danach selbstständig machen möchtest. Nach 12 Monaten in der GKV und Erfüllung bestimmter Auflagen, könntest du dich dann freiwillig gesetzlich versichern.
Fazit, in der Erziehungszeit kannst du nur so unwesentlich anderweitig arbeiten, dass deine Krankenkasse davon unberührt bleibt. Sobald du aus dem Beamtentum aussteigst und einen Arbeitsvertrag abschließt kommst du in die GKV. Lass dich dazu einfach von deiner PKV beraten.
Viele Grüße
Hallo Isabell,
vielen Dank für die vielen Infos rund um das Thema!!! Ich bin 50 Jahre alt, Werkstattlehrer (NRW, Einstieg und nach 19 Jahren immer noch A9), habe vorher bereits 14 Jahre in der Freien Wirtschaft gearbeitet und würde auch jetzt (nach einem attraktivem Angebot wo viele Parameter sehr angenehm sind) gerne wieder in die Freie Wirtschaft wechseln. Die (nicht ganz zutreffende) Geschichte mit den angeblich nur 50% Nachversicherung habe ich verstanden – dieses Gerücht generiert sich tatsächlich durch den Äpfel/-Birnenvergleich. Somit sehe ich das doch richtig, dass ich entweder die Wahl habe mich für etwas bessere Altersbezüge im Beamtenverhältnis bis auf die Knochen und blanken Nerven für die nächsten mindestens 17 Jahre (Altersgrenze 67) zu prostitutieren – oder aber ich lasse mich eben nachversichern und gehe wieder in die Freiheit, sorge dort ggf. privat so gut es geht und von mir gewünscht ist vor, und kann vielleicht in den nächsten 17 Jahren das (Berufs-)Leben noch genießen… Kann man den „Verlust“ zwischen Pension und Rente irgendwie annähernd in € beziffern??? Wenn ich die Rente erreiche habe ich 49 Jahre gearbeitet. Davon wären dann 19 Jahre als Landesbeamter (A9) nachversichert. Wie viel macht das im Vergleich wirklich aus wenn ich mich jetzt durch die Beamtung „durchschleppe“? Vor Einstieg ins Beamtenverhältnis lag mein Spitzenbrutto bei 2600€, jetzt würde ich mit ca. 4800€ wieder einsteigen und bis zur Rente natürlich noch etwas steigern… Kann man das ganz grob einfach mal in eine Zahl fassen??? 100, 200, 500 € pro Monat weniger??? Schöne Grüße Kai
Hallo Kai, ja, genau diese zwei Wahlmöglichkeiten gibt es. Um die finanzielle Lücke zwischen Pension und Rente zu berechnen, müsstest du beim Landesamt für Besoldung eine Kalkulation deiner Pension (mit Eintrittsalter X) beantragen und gleichzeitig auch eine Versorgungauskunft zum Zwecke der Errechnung einer Nachversicherung ausstellen lassen. Mit letzterer kannst du dir von der Rentenversicherung deinen Rentenanspruch berechnen lassen. Ich hoffe das hilft weiter. Viele Grüße
Guten Morgen,
danke für den Artikel und viele Tipps.
Auch ich habe eine Frage: Ich bin vor vielen Jahren (2007) aus dem Beamtendienst in NRW auf eigenen Wunsch entlassen worden und dann nachversichert worden. Dann nach Bayern gezogen und hatte dort direkt den Beamtenstatus auf Probe und später/jetzt auf Lebenszeit. Kann ich aufgrund dessen, dass ich „nur“ das Bundesland gewechselt habe, die Nachversicherung nachträglich verändern, das zum Beispiel Bayern meine Dinge übernimmt? Wer kann mir da weiterhelfen?
Herzlichen Dank! C.
Hallo, wenn die Nachversicherung bereits erfolgt und nicht aufgeschoben wurde, gibt es da leider nichts mehr mitzunehmen oder zu holen. Das Prozedere ist nicht rückgängig zu machen. Viele Grüße
Hallo ! Ich habe meine Mailadresse unkennlich gemacht, um hier als Lehrer keinen shistorm auszulösen.
Wie ist es, wenn man – wie ich – die ersten 12 Jahre angestellter Lehrer war, dann aber die letzten 20 Jahre verbeamteter Lehrer auf Lebenszeit wurde. Habe ich da überhaupt eine Wahl ?
Bernard
Hallo Bernard, ich nehme an, du beziehst dich auf die Wahl, angesichts der Altersabsicherung den Beruf zu wechseln? Eine Wahl hast du immer, ob das Sinn ergibt und was das finanziell bedeutet, kann ich so pauschal ohne deine Situation zu kennen nicht beurteilen.
Hallo liebe Isabell,
ich bin jetzt nach reiflicher Überlegen und Inmichgehens zu dem Entschluss gekommen, aus dem Dienst auszutreten. Auch dein Seite und dein Blog haben mir dabei sehr geholfen und mich inspiriert. Jetzt bin ich Städt. Beamte in München (gewesen). Kannst du mir für die Nachversicherung bzw. Altersgeld einen Anwalt empfehlen, der sich damit auskennt und mir noch mal unter die Arme greifen kann auf den letzten Metern? Das wäre super, vielen lieben Dank und viele Grüße
Hallo Julia, in Bayern gibt es leider kein Altersgeld. Bezüglich Kanzlei schau mal hier: https://kanzlei-arbeit-gesundheit.de/beamtenausstieg/
Liebe Isabelle,
danke für deine wichtigen Infos.
Ich arbeite seit 10 Jahren als verbeamtete Lehrerin in NRW, wohne aber in den Niederlanden. Bedeutet das, dass, wenn ich aussteige, auch Altersgeld -weil im europäischen Ausland lebend -beziehen könnte. Oder hätte ich dann erst später hier hinziehen müssen? Herzlichen Dank und liebe Grüße
Corinna
Hallo Isabelle , ich verfolge die spannenden Fragen und Antworten. Ich bin zum 1.1.2001 als Beamter auf Lebenszeit IN NRW aus dem Dienst ausgeschieden und wurde nach den damaligen Regeln nachversichertes, leider nicht in Höhe des damaligen Pensionsanspruches. Heute beziehe ich die Altersrente der BFA. Kann ich die entsprechende höhere Nachversicherung noch erreichen?
Danke für jeden Kommentar
Hallo Hannes, diesbezüglich kann ich leider nicht weiterhelfen, halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Viele Grüße
Hallo Isabelle,
vielen Dank für deinen interessanten Blog. Ich bin verbeamtete Lehrerin in Bayern und möchte nach 12 Jahren aus dem Dienst ausscheiden.
2 Fragen:
Altersgeld gibt es in Bayern nicht, habe ich verstanden. Wie lange kann ich die Umwandlung meiner Pensionsansprüche vertagen?
Kannst du mir einen geeigneten Anwalt für Bayern empfehlen?
Viele Grüße
Marie
Hallo Marie, die Nachversicherung kannst du in der Regel bis zu zwei Jahre aufschieben. Einen Anwalt vor Ort in Bayern kenne ich nicht. Gerne kannst du dafür sicherlich die Kanzlei von Rüdiger Gedigk in Siegburg kontaktieren. Er hat an meinem Buch mitgewirkt und ist auch außerhalb des Bundeslandes NRW juristisch tätig.
Liebe Isabell,
vorab herzlichen Dank für dein Wirken. Ganz großartig!
Thema Nachversicherung:
Ich habe 2010/2011 mein Referendariat in RLP gemacht und dieses 2013 nachversichert bekommen, da ich erst 2015 eine verbeamtete Stelle auf Probe (und ein Jahr danach die Verbeamtung auf Lebenszeit) – auch in RLP – bekommen habe. An dieser Nachversicherung ist ja nichts mehr zu machen.. Das heißt jetzt aber nicht, dass ich für die Zeit meiner verbeamteten Tätigkeit später mal keine Rente bekommen würde, oder?
Beitragserstattung:
Ich habe mal irgendwas gehört, dass man sich Geld auszahlen lassen kann (Arbeitnehmeranteil), allerdings frühestens wohl 2 Jahre nach Beendigung des letzten Angestelltenverhältnisses)? Oder verwechsle ich da was? Das wären wohl einige tausend Euro.. Es dürfen aber nicht mehr als 59 Monate sein, das Referendariat glaub ich mit inbegriffen. Wäre bei mir dann eh drüber.. Weißt du da was dazu oder hat sonst jemand schonmal davon gehört? Ich habe noch was von Formular V900 im Kopf?
Thema Altersgeld:
Altersgeld gibt es, nach den Informationen, die ich gefunden habe, in RLP immer noch nicht. Das heißt ja dann, dass es keinen Sinn macht, bei einer Entlassung aus dem Dienst ein solches zu beantragen, oder (falls es in einigen Jahren dann doch kommt oder so…)?
Hallo Galtana, da geht tatsächlich einiges durcheinander in deinen Fragen. Leider kann ich das in diesem Rahmen nicht näher ausführen. Ein Altersgeld zu beantragen, macht in RLP aktuell keinen Sinn. Viele Grüße
Hallo Isabell, meine Frage ist, ob das Altersgeld auch gewährt wird, wenn man den Dienst als Lehrer in BW kündigt und anschließend eine Stelle an einer Privatschule in der Schweiz annimmt.
Hallo Sonja, das Altersgeld wird dir gewährt, sobald du einen Anspruch darauf erworben hast (in der Regel nach 5 Jahren auf Planstelle). Was du nach dem Ausscheiden beruflich machst, hat keinen Einfluss darauf.
Hallo,
kann man Altersgeld auch beantragen, wenn man aus einem Dienstverhältnis bei einer Schule in privater Trägerschaft in Niedersachsen aussteigt, bei der in den mindestens 7 Jahren ein Pensions-ähnlicher Anspruch aufgebaut worden ist? Das Konstrukt nennt sich „Dienstvertragsbeamte“. Für eine AW wäre ich sehr dankbar.
HG Anne
Hallo Anne, darüber weiß ich leider nichts. Ich empfehle die Nachfrage bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht/Arbeitsrecht. Viele Grüße
Liebe Isabell, ich bin bayrischeGrundschullehrerin, 61 Jahre alt und möchte kündigen. Ich weiß, dass es in Bayern kein Altersgeld gibt. Trotz vielen Versuchen konnte ich bei der Rentenversicherung keine Auskunft über die zu erwartende Rente bekommen. Wenn ich ca 2000 Euro Pension bekommen würde, bekäme ich dann ca. 1000 Euro mit der Nachversicherung? Gibt es so kurz vor der Pension noch andere Wege, die Pensionsansprüche trotz Ausscheiden aus der Schule aufrecht zu halten, z. B. Arbeit an der Uni? Danke!! Viele Grüße Katharina
Hallo Isabell, das ist wirklich ein toller Blog. Endlich mal gut zusammengefasst. Ich habe gerade mein drittes Jahr als Lehrer hinter mir und überlege auszusteigen. Ich lese dabei immer etwas von 5 Jahren in Hamburg und frage mich, ob das Referendariat auch dazu zählt. Weiß du das zufällig? Sonst würde ich vielleicht noch ein halbes Jahr dranhängen und dann das Altersgeld beantragen. Weißt du ob das Ref dazu gezählt wird? Grüße!
Hallo Robert, das Referendariat zählt nicht dazu. Es gilt die Zeit ab Antritt einer Planstelle. Viele Grüße und alles Gute!