In diesem Artikel erfährst du, was die Nachversicherung bei einer Lehrer Kündigung konkret bedeutet.

Mittlerweile ist es ja kein Geheimnis mehr, dass ich ein Buch zum Thema Lehrerausstieg geschrieben habe (Ausgelehrt. Ab morgen läuft die Schule ohne mich!), das im September 2019 erschienen ist.

Meinen eigenen Ausstieg habe ich hier auf dem Blog dokumentiert und dazu in den Kommentaren überwältigendes Feedback von Gleichgesinnten erhalten. Falls du ihn noch nicht kennst, hier mein Blogartikel zu den konkreten Kündigungsmodalitäten als Lehrer und meinem eigenen Ausstieg.

Im Zuge meines Buch-Schreibprozesses habe ich das Thema Nachversicherung bei der Lehrer-Kündigung aufgearbeitet und möchte euch als “sneak peek” in einem Blogartikel erklären, was es damit eigentlich auf sich hat.

Wenn du weitere Fragen zum Thema hast, lies gerne in meinem Coaching-Angebot wie ich dir helfen kann und nimm Kontakt auf.


Nachversicherung als Lehrer ist noch rechtliches Standardprozedere, im Vorteil sind Aussteiger in den Bundesländern, die Altersgeld gewähren.

Zunächst einmal möchte ich folgendes vorweg schicken: Ja, es ist (noch) allgemeines Prozedere, dass ein Landesbeamter, der freiwillig aus dem Dienst ausscheidet, bei der deutschen Rentenversicherung vom Dienstherren nachversichert wird. Allerdings gewähren derzeit 9 Bundesländer das sogenannte “Altersgeld”, das für den ausscheidenden Lehrer einen kompletten Game-Changer darstellen kann.


Die besagten Länder sind DERZEIT (Stand April 2021!):

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg Vorpommern
  • Thüringen


Außerdem wird Altersgeld für BUNDESbeamte gewährt, was allerdings für Lehrer als Landesbeamte irrelevant ist. Dennoch zeichnet sich hier (wahrscheinlich ?) ein Trend ab, den auch ein bahnbrechendes aktuelles EuGH Urteil beschleunigen wird. Dazu unten mehr.


Was bedeutet Altersgeld?

Sehr vereinfacht gesprochen werden beim Antrag auf Altersgeld fast alle bisher aufgebauten Pensionsansprüche zum Zeitpunkt der Entlassung “eingefroren”. Sobald die Regelaltersgrenze von 65 bzw. 67 erreicht ist, werden diese dann wie eine Pension ausgezahlt. Keine Spur von “50% futsch”, also. Der BUND erhebt allerdings pauschal einen Abschlag von 15 %, um das Altersgeld nicht all zu attraktiv zu machen. Man will ja keine Kündigungswelle lostreten  (Quelle). Ob das mit den 15 % in den Ländern auch so ist… ich nehme es schwer an – bitte selbst für euer individuelles Bundesland in Erfahrung bringen. Google spuckt da in der Regel ganz gute Merkblätter aus.

Ein Anspruch auf Altersgeld besteht nach einer bestimmten Mindestdienstzeit (5 bis 7 Jahre je nach Dienstherr), und das Altersgeld muss VOR der Entlassung beantragt werden.  In manchen Bundesländern ist es jedoch bereits zum Standartszenario bei Ausstieg erhoben worden. Ich würde es dennoch IMMER explizit in der Kündigung mit beantragen.

Mit anderen Worten: Wenn du in einem Land arbeitest, das Altersgeld gewährt, und du aufgrund deiner Dienstjahre Anspruch darauf hast, bist du recht fein raus.

Für alle anderen, und das ist die große Mehrheit von verbeamteten Lehrern in den übrigen Bundesländern, gilt (bisher) die Nachversicherung für Lehrer.


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Nachversicherung? Ist das ansteckend?

Jetzt mal Butter bei die Fische, was heißt also dieses Nachversicherungs-Ding

Recherchiert man im Netz, so stößt man immer wieder auf die Aussage, dass man als verbeamteter Lehrer, der den Antrag auf Entlassung stellt, über 50% seiner Altersansprüche verliert, was auch am Ende des Tages tatsächlich so ist. Wie kommt dies aber zu Stande? Darum ranken sich einige Gerüchte. Am häufigsten lese ich die Erklärung, dass der Dienstherr bei der sogenannten “Nachversicherung” bei der deutschen Rentenversicherung nur den Arbeitgeberanteil der Rente nachzahle, nicht aber den Arbeitnehmeranteil. Das ist allerdings schlichtweg falsch, denn der Dienstherr übernimmt explizit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil (Quelle weiter unten).

Woher aber diese Differenz?

Simplifiziert und in meinen Laienworten ausgedrückt lässt es sich so erklären: Bei Pension und Rente werden Äpfel mit Birnen verglichen, denn es sind einfach zwei grundverschiedene Modelle, die sich an komplett anderen Berechnungsschlüsseln orientieren. Folglich ist es auch falsch zu sagen, bei der Nachversicherung bekommt man im Vergleich zur Pension nur noch einen halben Apfel. Man bekommt einfach etwas vollkommen anderes, das dann letztlich im Vergleich erschreckend mickrig erscheint. Also keinen halben Apfel, sondern stattdessen meinetwegen eine Mandarine (um im Bild zu bleiben – ja, auch auf meinem Blog wird es langsam Weihnachten ;-D )

Die Berechnungen unterscheiden sich grob so:

Bei der Pension baut man mit jedem Dienstjahr Prozentpunkte auf, die am Ende einer Dienstzeit in Anlehnung an die Höhe der zuletzt gezahlten Bezüge eine Pension ergeben. Dabei können maximal 71,75 Punkte erreicht werden. Sollte man nicht die ganze Zeit in Vollzeit gearbeitet haben, so gibt es bei den Prozentpunkten für die jeweilig reduzierten Dienstjahre anteilige Abzüge. Wer all das genau wissen will, kann es hier nachlesen: https://beamten-infoportal.de/ratgeber/pensionsanspruche-von-beamten/ 

Bei der Rente hingegen gibt es eine komplexe Formel, die sich nicht zuletzt auch am Durchschnittsverdienst aller Versicherten in der Solidargemeinschaft orientiert. Nachzulesen hier: Deutscherentenversicherung.de

Als Basis der Rentenberechnung dient der Bruttolohn und dieser wird nun auch interessant, wenn ein ehemals verbeamteter Lehrer nachversichert wird. Es wird an die gesamte Arbeitszeit des Lehrers und an dessen erwirtschafteten Bruttolohn nämlich nun der Maßstab der Rentenberechnung angelegt (siehe oben, wie sich diese berechnet). Somit entsteht eine grundverschiedene Berechnung der Altersansprüche und – ja – für den Lehrer bedeutet das einen vergleichsweisen “Verlust” von etwa 50% im Vergleich zu dem, was er als Pension hätte erhalten können.

Dieser “Verlust” (faktisch ist es eben eine andere Berechnungsformel und nicht explizit die “Streichung” einer Apfelhälfte) ist vergleichbar mit einer Werksrente, oder betrieblichen Altersvorsorge, so wie Angestellte in großen Unternehmen sie erhalten. Man kann es sich fiktiv also so vorstellen, dass man diesen “Treuebonus”, diese “Werksrente” des Staates verliert. Was bleibt ist die sogenannte “Regelsicherung”, die lediglich die erste Säule der Alterssicherung in Deutschland darstellt. (Quelle)

Dazu gibt es natürlich geteilte Meinungen. Der Bund der Steuerzahler beispielsweise hält dieses Vorgehen nach wie vor für berechtigt. Das Altersgeld sei eine Bevorzugung von Beamtentumsaussteigern und eine unnötige Belastung des Steuerzahlers. Das kann man allerdings auch anders sehen, denn die Aussicht auf Nachversicherung hält viele fähige und händeringend gesuchte Experten explizit davon ab, für einen Lebensabschnitt dem Staat zu dienen. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass nachversicherte Beamte sogar noch schlechter wegkommen, als hätten sie dieselbe Zeit als Angestellter gearbeitet (!)

Die Krux: der niedrigere Bruttolohn von Beamten im Vergleich zu Angestellten

Denn es gibt bei der Nachversicherung für Lehrer einige Nachteile: Das Bruttogehalt eines verbeamteten Lehrers liegt in der Regel niedriger als der Bruttolohn eines Angestellten mit gleichem Deputat, Dienstalter usw.. Dies liegt darin begründet, dass beim Beamten ja keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten fällig werden und er somit das Land “günstiger kommt”.

Wird der Beamte nun nachversichert und sein durchschnittliches Bruttogehalt dafür zur Basis genommen, so handelt es sich letztlich um einen niedrigeren Wert, als bei einem vergleichbaren Angestellten.

Ein Experte der Deutschen Rentenversicherung erläutert:

“Die Nachversicherungsbeiträge werden komplett (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) vom Dienstherrn gezahlt.
Im übrigen ist es richtig, dass idR die Bruttoverdienstes eines Beamten geringer sind, als die eines vergleichbaren Angestellten (dafür sind allerdings auch die Lohnabzüge des Beamten geringer, da keine Alo, RV, KV und Pflegebeiträge direkt vom Lohn abgezogen werden). 
Ein weiterer “Nachteil” entsteht dadurch, dass durch die Nachversicherung nur die gesetzlichen Rententeil nachgezahlt werden. Mögliche Zusatzkassenbeiträge, wie sie ein vergleichbarer Angestellter meistens automatisch erlangt (zB VBL o.ä.), werden nicht nachgezahlt oder nachversichert.” 

Das ist ja an sich schon ernüchternd. Zum Verhängnis wird es allerdings, wenn man lange in Beurlaubung oder Teilzeit war, z.B. aus familiären Gründen – das dürfte überwiegend auf weibliche Lehrkräfte zutreffen. In diesem Fall kann die Nachversicherung für Lehrer nach vielen Dienstjahren ein echtes Altersarmutsrisiko bergen. Zugegeben, dieses hätte natürlich auch bestanden, wenn man dieselbe Zeit als Angestellte gearbeitet hätte. Allerdings stellt sich mir in diesem Fall die Frage, ob man sich die Freiheiten der Reduktion oder Beurlaubung unter den anderen Vorzeichen als Angestellter in diesem Ausmaß überhaupt erlaubt hätte. Wäre man als Angestellte(r) vielleicht früher aus einer Elternzeit zurückgekehrt? Die Möglichkeit zur Beurlaubung oder einem Sabbatjahr hätte es laut TV-L gar nicht in in dieser Art gegeben.


Gerade aus emanzipatorischer Sicht halte ich die Nachversicherung daher für eine unzeitgemäße Katastrophe!

Sie lässt Frauen, die in unserer Gesellschaft traditionell eher den Beruf für die Familie zurückschrauben, mit fortschreitenden Dienstjahren keine Wahl mehr, als den Beruf auszuüben “bis es nicht mehr geht”. Lieber eine kleine Pension als eine vernichtend geringe Rente. Insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass man ab 55 quasi zwangsläufig in der privaten Krankenversicherung “festhängt” und die Mini-Rente im Alter von den hohen Beiträgen aufgefressen wird. 

Da ist wahrlich nicht mehr viel Spielraum für Ausstiegsgedanken. Es sein denn, man ist anderweitig sozial abgesichert, z.B. durch einen Partner oder größere Geldbeträge unter der Matratze.

So lassen die Umstände vielen älteren Kollegen/innen gar keine andere Wahl, als auf eine Frühpensionierung hinzusteuern, die das Land Unsummen kostet. Wäre da ein Altersgeld nicht die sparsamere Variante, die dem Aussteiger auch noch ermöglicht, die verbleibenden Berufsjahre in die Sozialversicherung einzuzahlen?

Bald Altersgeld in mehr Bundesländern?
Meiner Ansicht nach besteht aber Hoffnung, dass in den nächsten Jahren noch mehr Bundesländer mit dem Altersgeld nachziehen werden, denn es häufen sich politische Stimmen, die die Nachversicherung für Lehrer für nicht mehr zeitgemäß halten, da diese berufliche Mobilität verhindert. Der Bund hat dies längst erkannt und auch explizit so formuliert (Quelle):

Das Altersgeld soll diese Unterschiede abbauen und so die Mobilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Dies trägt zur Modernisierung und damit zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.

Passend dazu hat der Europäische Gerichtshof bereits geurteilt, dass einem Beamten im Falle eines dauerhaften Umzugs ins EU Ausland vom Land ein Altersgeld gewährt werden MUSS. Die Nachversicherung stehe konträr zur EU-Freizügigkeit, also der Freiheit für EU-Bürger, in jedem anderen EU-Land zu arbeiten. Daher müsse ein Lehrer, der beispielsweise seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach z.B. Österreich verlegt hat, ein Altersgeld beziehen dürfen und nicht nachversichert werden. Da dieses Urteil die Praxis der Nachversicherung grundlegend als unfair entlarvt, ist es zu erwarten, dass sich hier in Zukunft einiges tun wird (Quelle).

In den Koalitionsvertrag der Landesregierung NRW hat es das Altersgeld derzeit leider jedoch noch nicht geschafft, obwohl die FDP dies explizit auf ihre Fahnen geschrieben hatte. (Ich stehe der FDP neutral gegenüber, dies dient lediglich der Info. Quelle)

Die Nachversicherung für Lehrer kann übrigens maximal zwei Jahre nach Entlassung aufgeschoben werden. Es könnte ja sein, dass man noch einmal eine andere Beamtenstelle antritt und die Pensionsansprüche somit weiter angespart werden können. Für mich ist der Zug ohnehin bereits abgefahren – hat man sich einmal nachversichern lassen, erlischt der Anspruch auf ein Altersgeld für immer.


Hach, Beamtenrecht kann so SPANNEND sein! 😉

Dieses und viele weitere relevante Themen zu Lehrerausstieg und Umorientierung werden in meinem aktuellen Buch thematisiert. Lese hier mehr darüber.