„Was passiert mit meiner Pension bei der Kündigung als verbeamteter Lehrer?“ Das ist eine der häufigsten Fragen an mich und sie lässt sich eigentlich recht einfach beantworten. In der Grafik unten habe ich für dich regional visualisiert, welche Bundesländer dir neuerdings Altersgeld gewähren, und welche noch den veralteten Weg der Nachversicherung gehen.
Altersgeld oder Nachversicherung bei der Kündigung als Lehrer und Landesbeamter?
Zuerst einmal: JA, natürlich kannst du deine Verbeamtung kündigen, indem du einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stellst. Was das monetär für dich heißt, ist jedoch von dem Bundesland abhängig, bei dem du beschäftigt bist.
Dazu muss man erst einmal verstehen, was Altersgeld und Nachversicherung eigentlich genau bedeuten, und warum zwischen beiden ein riesiger und bedeutsamer Unterschied besteht, wenn du als Lehrer und Landesbeamter kündigst.
Veraltetes Beamtenrecht führt zu hohen Verlusten bei Kündigung als Lehrer. Das Altersgeld justiert nach.
Den beamtenrechtlichen Regelfall stellt die Nachversicherung bei der deutschen Rentenversicherung dar. Das bedeutet, dass deine Pension zu 100% verfällt und du stattdessen einen Rentenbescheid bekommst. Dieser ist dann ca. 50% kleiner, als dein bisher aufgebauter Pensionsanspruch gewesen wäre.
Wie kommt es dazu? Ganz einfach: veraltetes Beamtenrecht. Dieses regelt den Fall der Kündigung nur unzureichend, somit fällt man schlichtweg durchs Absicherungsraster. Hier erkläre ich diesen Sachverhalt genauer.
Bei meiner eigenen Kündigung als verbeamtete Lehrerin in Nordrhein-Westfahlen, die ich hier beschreibe, kam ich auch in den „Genuss“ der Nachversicherung.
Der Bund ging 2013 voran, immer mehr Bundesländer folgen.
Immer mehr Bundesländer regeln heute jedoch den Kündigungsfall durch einen Gesetzeszusatz, das sogenannte „Altersgeld.“
Sie tun es somit dem Bund gleich, der für Bundesbeamte schon 2013 das Altersgeld einführte.
Es macht deine bisher aufgebauten Pensionsansprüche „portabel“ also mitnehmbar. Manche Bundesländer erheben (nach Vorbild des Bundes) einen pauschalen Abschlag von 15%, um das Ausscheiden nicht zu attraktiv zu machen.
Baden-Württemberg und Niedersachsen verzichten aber beispielsweise auf diesen Abschlag und machen die Ansprüche zu 100% portabel.
Immer mehr Bundesländer gewähren Altersgeld. Diese sind es:
Laut aktuellem Stand (April 2022) gewähren folgende Länder Altersgeld:
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Niedersachsen
- Sachsen
- Hamburg
- Bremen
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Thüringen
Was genau heißt Altersgeld und wie bekomme ich es?
- Das Altersgeld muss in manchen Fällen explizit beantragt werden. Und zwar BEVOR du aus dem Dienst entlassen wirst, andernfalls verfällt es und du wirst regulär nachversichert. Ich empfehle daher, das Altersgeld schon im Antrag auf Entlassung aus dem Dienst zu beanspruchen.
- Baden-Württemberg hat das Altersgeld allerdings mittlerweile sogar zum Regelfall erhoben. Hier ist das also Standartprozedere und muss nicht explizit beantragt werden. (Quelle)
- Einen Anspruch hast du erst nach 5 ruhegehaltsfähigen Jahren auf Planstelle. Beurlaubungen und Elternzeit zählen also nicht mit, Teilzeit schon!
- Du kommst mit dem Altersgeld monetär etwa doppelt so gut weg, wie bei einer Nachversicherung. Das ist insbesondere nach vielen Dienstjahren ein absoluter Game-Changer.
Wie berechnet sich das Altersgeld?
Das Land Baden-Württemberg liefert in seinem praktischen Handout zum Altersgeld ein Berechnungsbeispiel:
Das Altersgeld beträgt für jedes Jahr altersgeldfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der altersgeldfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent.
Das Altersgeld wird entsprechend den Anpassungen des Ruhegehalts dynamisiert.
Beispiel zur Berechnung eines Altersgeldes:
Beim vorgenannten Beispiel beträgt die altersgeldfähige Dienstzeit somit 15 Jahre.
Berechnung des Altersgeldanspruchs:
- altersgeldfähige Dienstzeiten x 1,79375 = Altersgeldsatz
- altersgeldfähige Dienstbezüge x Altersgeldsatz = Altersgeld
(Quelle)
Wann bekomme ich es?
Das Altersgeld wird erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze aktiv. Je nach deinem Geburtenjahrgang ist das also mit 65, 66 oder 67 Jahren. Du meldest dich zu diesem Zeitpunkt bei deinem zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung / Finanzen und erhebst deinen Anspruch.
Der Betrag wird dir dann als monatliche Zahlung zusätzlich zu deinen ansonsten erworbenen Altersansprüchen (z.B. eine gesetzliche Rente und deine private Vorsorge) ausgezahlt.
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„Lohnt sich das?“
Immer wieder berichten mir junge Lehrkräfte, dass sie mit der Kündigung hadern weil sie für sie so verlustreich in der Altersvorsorge sei. Und dann sei da ja auch noch das Altersgeld. Da müsse man ja unbedingt die 5 Jahre im Dienst voll machen, um einen Anspruch zu erwerben.
Hier muss ich ganz klar sagen: Lass die Kirche im Dorf. In den ersten Dienstjahren geht es um Peanut-Beträge! Das hört niemand gerne, weil man ja die Pension für den goldenen Gral hält, ABER: In deinen ersten Dienstjahren ist dein Anspruch minimal. Und zwar so minimal, dass wir über niedrige dreistellige Beträge sprechen!
Aus meiner Sicht lohnt es Sicht ÜBERHAUPT nicht, länger im Dienst zu bleiben, nur um irgendwelche fiktiven Ansprüche zu erwerben, die im Alter dann 100-200 € ausmachen.
Altersgeld lohnt sich meines Erachtens erst „wirklich“ ab ca. 8-10 Dienstjahre aufwärts. Ab ca. 12 Jahre aufwärts geht es um ausschlaggebende Summen.
Prognose: Wird das Altersgeld überall kommen? Soll ich warten?
Wird das Altersgeld auch in anderen Bundesländern kommen? Ich gehe davon aus: Ja, das MUSS es. Denn die Regelung der Nachversicherung verstößt gegen EU Recht. Hier schreibe ich darüber.
Lohnt es sich, mit der Kündigung bis dahin zu warten? Bedingt… Ich gehe davon aus, dass die „großen“ Bundesländer NRW und Bayern in den nächsten 5-10 Jahren nachziehen werden. Ob du so lange warten willst?
Falls du bereits viele Dienstjahre auf dem Buckel hast und es bei dir WIRKLICH um Geld geht, empfehle ich dir unbedingt, eine Einzelfallprüfung von einem Anwalt vornehmen zu lassen. Ggf. lässt sich für dich etwas erstreiten.
Lasse das auf keinen Fall unversucht und nimm juristische Beratung in Anspruch. NICHT von einem Lehrerverband, sondern von einer spezialisierten Kanzlei.
Fazit:
In Ländern mit Altersgeldregelung nimmst du mehr Geld mit in den Ruhestand. Das wird aber erst spürbar ab ca. 10 Jahren auf Planstelle. Vorher geht es eher um Peanut-Summen, die im Alter den Kohl auch nicht fett machen.
Was gibt es sonst noch alles zu beachten und zu regeln? Das erfahren die Teilnehmer:innen an unseren Coachingprogrammen gerne von uns 🙂
56 Responses
Das Altersgeld kommt in JEDEM Bundesland! Es wäre europarechtswidrig, so die Rechtsprechung der EU, wenn es versagt bliebe. Deshalb führt gerade Thüringen das Altersgeld (rückwirkend auf den Tag des Urteils) ein.
I ch bin selbst betroffen. Bin in die Freie Wirtschaft.
Ich frage mich nur, wie das ist bei versetzungswilligen Besmten, die man bisher wegen fehlendem Tauschpartner gehalten hat. Genau genommen müsste das jetzt vorbei sein. Man kündigt , behält Altersgrld und fängt als Besmter in einem neuen BL an? Weiß das jemand?
Hallo Kathy, ja, ich stimme dir zu, dass das Altersgeld wahrscheinlich früher oder später überall kommen muss. Ich vermute aber auch, dass gerade die großen Bundesländer da ziemliches Sitzfleisch beweisen werden. Was deine Frage der Versetzung angeht: Aktuell verfolge ich das live bei einer Klientin, die aus Niedersachen (Altersgeld) nach NRW versetzt wird. Sie VERLIERT dabei ihren Altersgeldanspruch. Ich NRW heißt es dann Pech gehabt. In ihrem Fall ist es nicht sinnvoll, in NDS zu kündigen, das Altersgeld mitzunehmen und sich in NRW neu verbeamten zu lassen, weil sie voraussichtlich in NRW angesichts ihres Gesundheitszustands nicht neu verbeamtet würde. Bei Bundeslandwechsel von Land mit Altersgeld zu einem ohne heißt es also aktuell nach meinem Informationsstand: Anspruch futsch. Viele Grüße
Überall heißt es, man müsse den Antrag frühzeitig/ rechtzeitig stellen… aber nirgends, wo (Institutionen heißen ja auch von BL zu BL unterschiedlich). Habe nun meinen Antrag auf dem Dienstweg ans entsprechende Dezernat am RP Kassel gesendet, aber keine Ahnung, ob das korrekt ist… gibt es irgendeine Form der Bestätigung, dass der Antrag eingegangen/ bearbeitet ist? Hat das jemand aus Hessen schon durch oder einen guten Tip für mich?
Hallo, eine schriftliche Eingangsbestätigung gibt es nicht. Du bekommst in der Regel aber nach ein paar Wochen schriftliche Rückmeldung vom Landesamt für Besoldung. Adressat ist die Institution von der auch dein Dienstvertrag ausgestellt wurde und mit denen man auch Teilzeit- und sonstige Deputatsangelegenheiten klärt. Für Fachleiter und Schulleitungen ist jedoch wiederum die nächst höhere Behörde zuständig. Viele Grüße
Hallo Isabell,
vielen Dank für all die Infos! 🙂 Zum Altersgeld habe ich noch eine Frage: Wie sieht es eigentlich aus, wenn man von einem BL ohne Altersgeld in ein BL mit Altersgeld versetzt wird? Muss man die dortige ‚altersgeldfähige Dienstzeit‘ (z.B. 5 Jahre) in dem neuen BL verbringen bevor man einen Anspruch hat oder werden die Dienstjahre aus dem alten BL angerechnet?
Hallo Tina und Isabell,
das ist eine gute Frage. Würde mich auch interessieren.
Grüße
Andrea
Hallo, zu dem Szenario kann ich leider nichts sagen. Umgekehrt ist es aber so, dass man den Altersgeldanspruch verliert, wenn man aus einem Land MIT Altersgeld in eines ohne wechselt. Ich könnte mir vorstellen, dass es im oben geschilderten Fall tatsächlich eine gewisse Frist gibt, bevor man Altersgeldanspruch in einem anderen Bundesland erwirbt. VG
Hallo Isabell,
mich würde interessieren, ob du hierzu in der Vergangenheit etwas erfahren hast? Bei mir konkret ist es so, dass ich erst in NRW beschäftigt war und dann nach Niedersachsen gewechselt bin. Hier habe ich aber noch nicht 5 Berufsjahre gearbeitet, sodass ich vermutlich nur Altersgeld bekäme, wenn mir meine Arbeitszeit in NRW angerechnet werden würde. Viele Grüße
Hallo Isabell,
ich greife die Frage von Tina nochmal auf. Ich habe von einem Bundesland ohne Altersgeld zu einem Bundesland mit Altersgeld gewechselt. Weisst Du, ob man die 5 Jahre Dienstzeit im neuen Bundesland verbringen muss oder ob die Zeit aus dem alten Bundesland dazuzählt?
Viele Grüße
Hallo Inga und Tina, darauf gibt es keine einheitliche Antwort, denn die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Wir wissen von einem Kundinnen-Fall aus HH, in dem das Altersgeld auch nach deutlich weniger als 5 Jahren beim Ausstieg bereits gewährt wurde. Aus anderen Bundesländern können wir dies nicht bestätigen. Wir möchten hier vor einer Übertragung auf andere Bundesländer warnen, hier muss leider individuelle nachgefragt werden. Wir gehen hier von mehrjährigen Mindestdienstzeiten aus. Viele Grüße
Moin zusammen, vielleicht zu meinem Fall: 12 Jahre Bundeswehr als Zeitsoldat – da gibt es nach derzeitiger Regelung für Zeitsoldaten kein Altersgeld. Anschließend bin ich in den Landesdienst S-H. Dort gibt es seit 2023 Altersgeld und im AltGG steht, dass Wehrdienstzeiten als altersgeldfähige Zeiten zählen. Ursprünglich hieß es, ich bekomme kein Altersgeld, da ich keine 5 Jahre im Landesdienst war, nach nun gut 1 Jahr bekam ich eine Mail, dass der Altersgeldbescheid unterwegs ist. Es scheint also auf das Gesetz des letzten Dienstherren abzustellen zu sein. Prüfen lohnt sich, ich war auch der erste Fall, den sie so hatten, sagte sie Bearbeiterin.
Hallo Isabell,
ich habe das Problem, dass ich auch auf jeden Fall den Lehrberuf hinter mir lassen möchte, aber nicht weiß, ob ich auf das Altersgeld in NRW warten soll. Ich habe jetzt zehn Dienstjahre voll, die ich – inklusive Elternzeit – in Vollzeit gearbeitet habe. Wie hoch wären denn monatlich meine Bezüge? Gibt es da einen ungefähren Richtwert?
Liebe Grüße,
Anne
Hallo Anne, aus meiner Sicht lohnt sich das Warten auf den Sankt Nimmerleinstag angesichts von 10 Dienstjahren inkl. Elternzeit nicht. Es geht in deinem Fall vielleicht um eine Rente von 400 Euro im Vergleich zu einem Altersgeld von 700-800 €, das noch versteuert werden muss. Stelle beim LBV einen Antrag auf Versorgungsauskunft zum Zweck der Berechnung einer Nachversicherung. Mit dem Auszug gehe zur Dt. Rentenversicherung und lass dir die Nachversicherung ausrechnen, dann hast du es schwarz auf weiß. Viele Grüße
Tut mir leid, ich habe die Antwort grad erst entdeckt. Vielen Dank für die Antwort! Dann werde ich wohl mal konkretere Schritte einleiten müssen.
Liebe Grüße,
Anne
MV hat das altersgeld im neuen besoldungsgesetz gestrichen. Soviel zum Thema altersgeld
Hallo Roland, gibt es dazu eine Quelle? Ich finde dazu nichts und sehe nur, dass MV aktuell Altersgeld gewährt. Viele Grüße
Hallo zusammen,
Wie sieht es denn mit der gesetzlichen Versicherung aus, wenn man Altersgeld bekommt. Wenn ich vorher z. B. über Hartz 4 gesetzlich versichert war, muss ich dann wieder in die Private?
Hallo Julia,
da verwechselst du etwas. Altersgeld, Hartz 4 und Krankenkasse haben nichts miteinander zu tun. In die GKV kommst du über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. VG
Hallo Isabell,
dein Buch und deine Seite hat mir wahnsinnig geholfen. Vielen Dank!
Ich stehe kurz vor meinem Ausstieg – der Antrag auf „Entlassung aus dem Dienst“ liegt schon parat, eine neue Teilzeitbeschäftigung (in Festanstellung) ist gefunden und in meinem Kleingewerbe baue ich gerade meine Kurse aus. Also alles prima!
ABER: Sollte ich in meinem Antrag auch die Forderung nach Altersgeld aufführen, obwohl ich in NRW angestellt bin? Du schreibst, dass man die Nachversicherung ggf. aufschieben kann.
Konkret bei mir: Verbeamtung 2006, 2 Jahre Elternzeit, 3 Jahre Vollzeit, 10 Jahre in Teilzeit.
Würdest du mir dazu raten, die Forderung aufzuführen und die Nachversicherung aufzuschieben? Oder sollte ich mir gleich Rechtsbeistand dazu besorgen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus, Vanessa
Hallo zusammen,
bei mir ist die Lage etwas verzwickt: Ich bin in der Probezeit VB krank geworden (klassischer Burnout), habe nach über 1,5 Jahren nun zunächst aus Mangel an Alternativen mit der Wiedereingliederung begonnen. Inzwischen ist mir klar: Lehrerin auf Lebenszeit möchte ich nicht bleiben. Altersgeldanspruch (Sachsen) habe ich durch die Probezeit sicher nicht erworben. Was passiert bei der Nachversicherung mit den Beiträgen und Rechnungen der privaten KV? Ich erfülle ja dann quasi rückwirkend die Bedingungen für die private KV nicht mehr. Muss ich dann auch rückwirkend anders versichert werden? Wer zahlt die Differenz der Arztrechnungen mit anderem Faktor nach Gebührenverordnung? Machen das die Krankenkassen unter sich aus?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
in Thüringen gibt es jetzt das Altersgeld. Und zwar ohne Antrag, als Standart bei Austritt, wie mir scheint.
https://www.tlv.de/berufspolitik/fragen-und-antworten-zum-altersgeld-in-thueringen/
Hallo Isabell,
meine Frau ist seit ziemlich genau 20 Jahren verbeamtete bayrische Lehrerin. Wir spielen mit dem Gedanken nach Niedersachsen zu ziehen. Wenn der Bundeslandwechsel auf Basis eines Familennachzugs (mit Tauschpartner) klappt, sollte sie ihren Beamtenstatus auch behalten. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns die Frage, wie viele Jahre meine Frau weiterhin Lehrerin in NI bleiben müsste, um Anspruch auf Altersgeld zu haben? Hätte sie schon nach einem Jahr Anspruch auf 21 Jahre (1Jahr NI + 20 Jahre BY) oder müsste sie 5 Jahre in NI als Lehrerin arbeiten, um Anspruch auf 5 (?) oder 25 Jahre zu haben?
Falls Du dazu nichts weisst, wäre es klasse, wenn Du mir sagen könntest, wo man sich für einen solchen Fall erkundigen müsste.
herzlichen Dank & viele Grüße schon mal im Voraus.
Claus
Hallo Claus, ja, man muss eine gewisse Mindestzeit in dem aufnehmenden Bundesland Dienst geleistet haben. Über die genauen Grenzen weiß ich leider nichts (nach 5 Jahren gibt es grundsätzlich einen Anspruch, ich weiß aber nicht, ob sich diese Zeit bei Landeswechslern verkürzt). Erfragen könntest du dies z.B. bei einer Lehrergewerkschaft des aufnehmenden Bundeslandes. Alternativ – wenn man denn direkt beim Dienstherren nachfragen möchte – finde ich für Niedersachsen diese Aufkunft: „Auskünfte zur Berechnung und Höhe des Altersgeldes erhalten anspruchsberechtigte Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen beim NLBV, Referat 23, 30149 Hannover.“
VG
Hallo Claus,
ich stehe vor der gleichen Frage. Konntest du klären, wie lange man im neuen Bundesland arbeiten muss um Anspruch auf Altersgeld zu haben? Danke.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Altersgeld: Wie wirken sich die erworbenen Ansprüche bei der Rentenversicherung aus Angestelltenverhältnissen auf das Altersgeld aus, die vor und dem Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis erworben wurden? Wird das Altersgeld entsprechend gemindert oder werde diese Rentenansprüche on top ausgezahlt?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG
Hallo Aussteiger, soweit ich weiß wird das Altersgeld zusätzlich zur Rente, also on top, ausgezahlt. Es gibt hierbei aber eine Höchstgrenze, bei deren Überschreitung es Abzüge gibt. Ich gehe aber davon aus, dass diese Höchstgrenze nur in seltenen Konstellationen überschritten wird. Das kann man sicherlich bei der Dt. Rentenversicherung erfragen. VG
Hallo Isabell,
dein Artikel ist sehr interessant und ich stelle mir die Frage, ob das Altersgeld auch für mich in Frage käme, wenn NRW nachzieht. Ich stehe in einem Dienstordnungs-Angestellten Verhältnis und habe damit die Rechte und Pflichten eines Beamten. Ich arbeite bei einer Krankenkasse, die sowohl NRW wie auch Hamburg inne hat. Kann mein AG mir das Altersgeld verwehren, wenn Kollegen aus dem gleichen Unternehmen Anspruch darauf haben? Wer würde die Zahlung des Altersgeldes bei mir übernehmen? Hast du evtl. Antworten auf meine Fragen oder kannst du mir sagen, an wen ich mich wenden kann um die Fragen beantwortet zu bekommen?
Vielen Dank schon vorab für Deine Hilfe.
VG
Hallo Silvia, dazu kann ich leider nichts sagen. Bitte wende dich dafür an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Viele Grüße
Liebe Isabell, ganz herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Aus gesundheitlichen gründen (Corona-Sch…) kam ich leider nicht dazu, schneller zu antworten. Vielen Dank für die Hinweise. Damit komme ich jetzt bestimmt schon mal weiter. vG Claus
Liebe Isabell,
wie toll, dass Du hier so informative Antworten gibst. ich bin seit 10 jähren in Berlin als Lehrerin angestellt und frage mich nun, ob ich mich (wie ja ab 2023 wieder möglich) verbeamten lassen soll oder lieber nicht. Die Unsicherheit kommt daher, dass ich nicht sicher bin, ob ich wirklich bis zur Rente Lehrerin bleiben möchte. Es könnte sein, dass ich nach 5 oder 10 Jahren doch noch den Beruf wechseln möchte. In welchem Szenario (Arbeitnehmerin oder Beamtin) würde ich mehr Rente erhalten, vorausgesetzt das Altersgeld würde in Berlin noch nicht bezahlt werden?
Vielen Dank für Dein Antwort!
Julia
Hallo Julia, dazu kann ich leider keine Auskunft geben. Ich würde dir empfehlen, dich hierzu von einer unabhängigen Finanzfachperson beraten zu lassen. Bei der Nachversicherung stehst du dich meiner Kenntnis nach etwas schlechter, als hättest du die Zeit auf Tarifvertrag gearbeitet. Dies rührt aus dem wenig vergleichbaren Umrechnungsprozedere von Pensionsansprüchen in Rente. Viele Grüße
Hallo Isabell,
du bist meine einzige Informationsquelle zu diesem Thema, Danke dafür! Ich habe aktuell Aussicht auf eine Planstelle in NRW, überlege aber mit meiner Partnerin perspektivisch in circa zehn Jahren in ihr Heimatland (in der EU) auszuwandern. Sollte ich überhaupt eine Planstelle annehmen? Die Bezahlung wäre ja jetzt erst mal natürlich besser als als angesteller Lehrer. Aktuell macht mir der Beruf auch noch Spaß, aber mich schreckt total ab, dass man so gebunden ist und am Ende seine Rentenansprüche minimiert.
Viele Grüße,
Jonas
Hallo Jonas, die Antwort ist simpel: Bei einer Planstelle verdienst du deutlich mehr Netto. Das lohnt sich genau DANN, wenn du diese Differenz im Netto zur Angestelltenstelle nimmst, und sie zu 100% in deine private Altersvorsorge steckst, sprich in ETFs. Dann arbeitet dieses Kapital für dich und auch bei einer Auswanderung stehst du trotz Nachversicherung gut abgesichert da. In dem Moment, wo du das Mehr an Netto deiner Beamtenbezüge in einen teureren Lebensstil steckst, ist es futsch. Klingt hart, ist aber genau so, egal wie man es dreht oder wendet. Daher wäre eine Option, die Planstelle anzunehmen und mit dem Geld intensiv private Altersvorsorge zu betreiben. Aber eine Planstelle hat eben auch ihren „Preis“, nämlich eine viel stärkere Weisungsgebundenheit durch den Dienstherren, möglicherweise verweigerte Versetzungen oder verweigerte Teilzeit, größere emotionale Abhängigkeit und Unflexibilität. Wenn das für dich keine große Rolle spielt, dann stünde der Planstelle wenig im Wege. Viele Grüße, Isabell
Danke dir!
Hallo Isabell,
die Zusammenfassung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 04.05.2022 veröffentlicht. Informationen befinden sich hier: Pressemitteilung Nr. 28/2022 vom 04.05.2022: https://www.bverwg.de/pm/2022/28
Die detailierte Urteilsbegründung fehlt jedoch noch.
Jetzt sollte es doch eingentlich keine Ausreden für die Landesregierungen mehr geben.
Hallo zusammen,
Gibt es schon etwas Neues zum Altersgeld für Bayern?
Ich habe über 25 Dienstjahre und die letzten Jahre Teilzeit gehabt (20 Stunden) , die ich nicht umsonst so gewählt habe und mit denen ich soweit ganz gut klar kam. Seit 3 Jahren muss ich 24+1 arbeiten. Das ist neben den gestiegenen Belastungen in der Klasse durch die Kinder, durch zunehmende Projekte hier und da, Mitarbeit in der Schulleitung, Digitalisierung etc etc. ZU VIEL.
Daher überlege ich auch auszusteigen. Die nächsten 15 Jahre bis 67 lassen sich gut überbrücken. Nur hätte ich die bisher erwirtschaftete „RENTE“ nicht gerne in den Wind gesetzt. Daher wäre das Altersgeld für mich ein passender Ausgleich mit dem ich leben könnte und den RAUSSchritt erleichtern würde.
Oder wäre eine Nachversicherung auch „rentabel“?
Danke schonmal.
Christian
Hallo Isabell,
ich bin seit 32 Jahren bayrische Lehrerin, schaffe es jetzt aber nicht mehr, weil wir ja keine Teilzeit mehr henmen dürfen und überlege zu kündigen.
Ich weiß, dass meine Pensionsansprüche (A 13) verfallen und ich in der Rente nachversichert werde, mit ca.50 % Verlust.
Frage an dich:
-Ist die Einführung des Altersgeldes in Bayern geplant oder gibt es dazu keine Hinweise?
– Lohnt es sich, zu klagen?
– Gibt es neben der Krankschreibung noch irgendeine andere Möglicjkeit um die Pension zu erhalten?
Danke!
Katharina Luidl
Hallo Katharina, die Einführung eines Altersgeldes steht meiner Kenntnis nach in Bayern bislang nicht zur Debatte. Ich habe erst kürzlich die GEW Bayern darauf aufmerksam gemacht, und denen war dieser Aspekt noch gar nicht bekannt und bewusst. Es fehlt also in Bayern bislang dazu an Bewusstseinsbildung. Ob eine Klage Aussicht hat, muss ein Fachanwalt beurteilen. Derzeit gibt es lediglich eine Rechtsprechung, dass eine Ausgleichszahlung geleistet werden muss, wenn die Person und EU Ausland umzieht und dort eine Lehrer-ähnliche Tätigkeit ausübt. Viele Grüße
Hallo liebe Frau Probst, herzlichen Dank für diese aufschlussreichen Informationen. Ich bin in Baden-Württemberg verbeamtet worden und habe dort den Vorbereitungsdienst absolviert und 7 Jahre gearbeitet. Seit 18 Jahren arbeite ich in NRW. Nun möchte ich zum Schuljahr 23/24 über das Ländertauschverfahren wieder nach B.-W. wechseln. Das hat verschiedene Gründe (familiär), aber auch das Altersgeld ist ein Anreiz. Ich bin 56 Jahre alt und habe 27 Dienstjahre hinter mir. Ist die Tatsache, dass ich lange in NRW tätig war nun ein Problem in Bezug auf das Altersgeld? Was passiert mit meiner PVK. Soweit ich richtig gelesen habe, erlischt mein Anspruch auf Beihilfe, was ja einen erheblichen Nachteil hätte im Vergleich zum Abwarten bis zum Pensionsanspruch?
Ich würde mich sehr freuen und wäre sehr dankbar, wenn ich dazu mehr Informationen hätte. Liebe Grüße
Hallo Silke, ich interpretiere, dass du in NRW auch als Beamtin gearbeitet hast und den Beamtenstatus dann nach BW wieder mitnimmst. Du erwirbst damit einen Altersgeldanspruch in BW über deine gesamte Dienstzeit. Ab wann du dann in BW diesen Altersgeldanspruch hast – ob sofort nach Wechsel, oder nach einer Latenzzeit – das musst du beim Landesamt für Finanzen in BW erfragen.
Mit deiner Kündigung erlisch selbstverständlich dein Anspruch auf Beihilfe. Wie du nach deiner Kündigung zu versichern bist, entscheidet dein Sozialversicherungsstatus. Viele Grüße
Herzlichen Dank für die Antwort. Ja, ich bin Beamtin auf Lebenszeit. Ich möchte auch nach Rückkehr in meine Heimat weiter als Lehrerin arbeiten. Wie lange weiß ich noch nicht….. das „Türchen“ früher auszusteigen, möchte ich mir nur zu gerne offenhalten.
Ich fand das System in B.-W. deutlich angenehmer, allerdings liegen meine Erfahrungen auch viele Jahre zurück. Die Gesamtschule in NRW in ihrer Größe und Komplexität lässt mich allerdings häufig (ver)-zweifeln. Ich hoffe auf ein kleineres System mit kürzeren (Dienst)-wegen und würde mir wünschen, dass die Pädagogik nicht (stets) der Bürokratie und den Orga-Strukturen zum Opfer fällt. Mir fehlt einfach oft die Sinnhaftigkeit meines Tuns und das kostet Kraft. Mal sehen, was kommt……
Danke für diese großartige Seite und die hervorragende Unterstützung. Ganz liebe Grüße
Hallo Isabell,
ich versuche auch mal, von deinem Wissen zu profitieren. 🙂
Arbeite jetzt seit 15 Jahren angestellt in Berlin als Lehrer. In dieser Zeit wurde auch Einiges an VBL (Zusatzversorgung) gezahlt. Bliebe das erhalten, wenn ich mich jetzt verbeamten lasse und in ca. 10 Jahren kündige – und dann navhversichert werden muss?
Hast du sonst einen Tipp für mich?
LG, Chris
Hallo Chris, da bin ich leider überfragt, da ich die Details nicht kenne, wie in Berlin die Umstellung von TV-L zur Verbeamtung formal erfolgt. Dennoch viele Grüße, Isabelll
Liebe Isabell,
herzlichen Dank für diese tollen Informationen, die mir sehr weitergeholfen haben.
Ich bin 2008 in Niedersachsen verbeamtet worden und unterrichte seither an einer Gesamtschule. Zwischendurch habe ich 3 Jahre Erziehungszeit genommen.
Wenn ich nun meine „Kündigung“ (Antrag auf Entlassung aus dem Schuldienst) meiner Schulleitung vorlege, reicht es dann, in diesem Schreiben gleichzeitig den Antrag auf Altersgeld zu stellen oder sollte ich diesen in einem gesonderten Schreiben an die LBV erwähnen?
Herzlichen Dank und weiterhin gutes Gelingen.
Susanne
Hallo 🙂 ich finde es echt schwierig, valide Aussagen zum Altersgeld zu finden. Daher erst einmal vielen Dank für die Infos! Ich habe zum Februar “gekündigt“ (bin Finanzbeamte). Ich war 12 Jahre Zeitsoldat und bin anschließend sofort in die Finanzverwaltung (Studium von 2018 bis 2021). Dass ich keine 5 Jahre im Landesdienst war, hielt ich für irrelevant, da ich ja noch 12 Jahre Dienst beim Bund geleistet habe. Laut den FAQ des Landes SH zum Altersgeld zählen Zeiten als (Zeit-) Soldat als altersgeldfähige Zeiten. Nach diversen Telefonaten hieß es, ich MUSS nachversichert werden vom Bund und damit war es das mit Altersgeld. Warum steht es dann in den FAQ?! Die Zeiten als Soldat sind m.E. dann nur noch für ruhegehaltfähige Dienstzeiten relevant. Da fühlt man sich noch mehr veräppelt und direkt bestärkt in seiner Entscheidung, zu gehen. Alles Gute für euch!
Tolles Forum hier, sehr informativ. Ich möchte nach 20 Jahren Verbeamtung in den Privatschuldienst wechseln und mich deshalb in Hessen entamten lassen, bin aber schon im Tauschverfahren der Bundesländer nach Thüringen. Ist es richtig, dass das offizielle Datum zählt, also der letzte Tag, an dem ich offiziell in Hessen bin? Außerdem muss ich dann ja in die gesetzliche KV zurück, wie mach ich das? Und sollte ich in Hessen gleich mit angeben, dass ich Altersgeld beantrage? Herzlichen Dank im Voraus.
Hallo,
eine kurze Frage: hätte ich Anspruch auf Altersgeld in BW, wenn ich einen Teil meiner Dienstzeit verbeamtet an einer Privatschule unterrichtet habe? Ich war beurlaubt für den Privatschuldienst.
Wird das trotzdem zu den mind. 5Jahren reingerechnet?
Danke für eine Antwort 🙂
Hallo Melanie, dazu können wir leider in den Kommentaren keine Rechtsberatung anbieten.
Liebe Isabell,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Ich bin auf diese Seite gestoßen, als ich danach suchte, ob es inzwischen Altersgeld in Sachsen-Anhalt gibt. Gibt es da neue Informationen? Nach über 20 Dienstjahren und der Tatsache, dass mir evtl. eine Teilzeit nicht mehr gewährt wird, prüfe ich für mich gerade Wege des Ausstiegs. Danke für deine Arbeit hier.
Hallo Kerstin, nein, unserer Kenntnis nach wurde bislang kein Altersgeld in Sachsen eingeführt. Viele Grüße
Hallo Isabell, vielen Dank für deine vielen Informationen, die du auf deiner Seite zusammengetragen hast. Auch vom Newsletter bin ich begeistert. Nun möchte ich nach über 30 Jahren Schuldienst mit 64 Jahren in vorzeitigen Ruhestand gehen (verbeamtet in Hessen). Wäre das Altersgeld für mich hilfreich und inwiefern? Ich habe erst vorige Woche erstmals davon erfahren.
Hallo Ramona, das Altersgeld ist für dich irrelevant. Es ist nur ein finanzielles Abfederungsmodell im Fall der Kündigung. Du kündigst ja nicht, sondern gehst in den Vorruhestand, in dem du dich finanziell deutlich besser stehst als beim Altersgeld. Viele Grüße
Hallo Isabell,
ich bin nach 25 Dienstjahren in Rheinland-Pfalz aus dem Beamtendienst ausgestiegen und bin in die Selbständigkeit gewechselt. Mit dem Antrag auf Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis habe ich auch einen Antrag auf Altersgeld gestellt, der zunächst abgelehnt, dann aber ruhend gestellt wurde. Ziel war es, abzuwarten, bis auch in Rheinland-Pfalz das Altersgeld eingeführt wird. Bisher hat sich nach meinem Kenntnisstand da nur sehr wenig getan. Jetzt würde ich meine Situation gerne von einem kompetenten Fachanwalt prüfen lassen. Leider sind nach meiner Recherche nur sehr wenige bei diesem speziellen Thema kompetent und in der Lage mich hierzu adäquat zu beraten bzw. mich in dem Fall eventuell gerichtlich zu vertreten. Hast du vielleicht eine Empfehlung, wer da in Deutschland in Frage käme. Ich wohne in Rheinland-Pfalz bei Germersheim, bin aber bereit mich bundesweit beraten und vertreten zu lassen. Vielen Dank vorab für deine Unterstützung
Leider können wir keine Empfehlungen dahingehend geben. Alles Gute dennoch!
Hallo, sehr interessant, wenn auch ernüchternd für uns NRW‘ler:innen… #bildungland… Ich selbst war insgesamt 4 Jahre aus dem Landesdienst beurlaubt und in dieser Zeit als Beamte des Bundes tätig. Ich stelle mir die Frage, ob ich wohl zumindest für diesen Zeitraum einen Anspruch auf Altersgeld hätte?
Bundesbeamte haben meines Wissens erst nach 7 Jahren im Dienst einen Altersgeldanspruch.