„Was passiert mit meiner Pension bei der Kündigung als verbeamteter Lehrer?“ Das ist eine der häufigsten Fragen an mich und sie lässt sich eigentlich recht einfach beantworten.  In der Grafik unten habe ich für dich regional visualisiert, welche Bundesländer dir neuerdings Altersgeld gewähren, und welche noch den veralteten Weg der Nachversicherung gehen.


Altersgeld oder Nachversicherung bei der Kündigung als Lehrer und Landesbeamter?

Zuerst einmal: JA, natürlich kannst du deine Verbeamtung kündigen, indem du einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stellst. Was das monetär für dich heißt, ist jedoch von dem Bundesland abhängig, bei dem du beschäftigt bist.

Dazu muss man erst einmal verstehen, was Altersgeld und Nachversicherung eigentlich genau bedeuten, und warum zwischen beiden ein riesiger und bedeutsamer Unterschied besteht, wenn du als Lehrer und Landesbeamter kündigst.

In diesem Artikel erkläre ich ausführlich, was die Nachversicherung in Abgrenzung zum Altersgeld genau bedeutet und warum das Altersgeld die zeitgemäßere Variante darstellt.


Veraltetes Beamtenrecht führt zu hohen Verlusten bei Kündigung als Lehrer. Das Altersgeld justiert nach.

Den beamtenrechtlichen Regelfall stellt die Nachversicherung bei der deutschen Rentenversicherung dar. Das bedeutet, dass deine Pension zu 100% verfällt und du stattdessen einen Rentenbescheid bekommst. Dieser ist dann ca. 50% kleiner, als dein bisher aufgebauter Pensionsanspruch gewesen wäre.
Wie kommt es dazu? Ganz einfach: veraltetes Beamtenrecht. Dieses regelt den Fall der Kündigung nur unzureichend, somit fällt man schlichtweg durchs Absicherungsraster. Hier erkläre ich diesen Sachverhalt genauer.
Bei meiner eigenen Kündigung als verbeamtete Lehrerin in Nordrhein-Westfahlen, die ich hier beschreibe, kam ich auch in den „Genuss“ der Nachversicherung.


Der Bund ging 2013 voran, immer mehr Bundesländer folgen.

Immer mehr Bundesländer regeln heute jedoch den Kündigungsfall durch einen Gesetzeszusatz, das sogenannte „Altersgeld.“

Sie tun es somit dem Bund gleich, der für Bundesbeamte schon 2013 das Altersgeld einführte.

Es macht deine bisher aufgebauten Pensionsansprüche „portabel“ also mitnehmbar. Manche Bundesländer erheben (nach Vorbild des Bundes) einen pauschalen Abschlag von 15%, um das Ausscheiden nicht zu attraktiv zu machen.

Baden-Württemberg und Niedersachsen verzichten aber beispielsweise auf diesen Abschlag und machen die Ansprüche zu 100% portabel.


Immer mehr Bundesländer gewähren Altersgeld. Diese sind es:


Laut aktuellem Stand (April 2022) gewähren folgende Länder Altersgeld:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Hamburg
  • Bremen
  • Schleswig-Holstein 
  • Mecklenburg-Vorpommern 
  • Thüringen


Was genau heißt Altersgeld und wie bekomme ich es?

  • Das Altersgeld muss in manchen Fällen explizit beantragt werden. Und zwar BEVOR du aus dem Dienst entlassen wirst, andernfalls verfällt es und du wirst regulär nachversichert. Ich empfehle daher, das Altersgeld schon im Antrag auf Entlassung aus dem Dienst zu beanspruchen.
  • Baden-Württemberg hat das Altersgeld allerdings mittlerweile sogar zum Regelfall erhoben. Hier ist das also Standartprozedere und muss nicht explizit beantragt werden. (Quelle)
  • Einen Anspruch hast du erst nach 5 ruhegehaltsfähigen Jahren auf Planstelle. Beurlaubungen und Elternzeit zählen also nicht mit, Teilzeit schon!
  • Du kommst mit dem Altersgeld monetär etwa doppelt so gut weg, wie bei einer Nachversicherung. Das ist insbesondere nach vielen Dienstjahren ein absoluter Game-Changer.


Wie berechnet sich das Altersgeld?

Das Land Baden-Württemberg liefert in seinem praktischen Handout zum Altersgeld ein Berechnungsbeispiel:

Das Altersgeld beträgt für jedes Jahr altersgeldfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der altersgeldfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 Prozent.

Das Altersgeld wird entsprechend den Anpassungen des Ruhegehalts dynamisiert.


Beispiel zur Berechnung eines Altersgeldes:



Beim vorgenannten Beispiel beträgt die altersgeldfähige Dienstzeit somit 15 Jahre.

Berechnung des Altersgeldanspruchs:

  • altersgeldfähige Dienstzeiten x 1,79375 = Altersgeldsatz
  • altersgeldfähige Dienstbezüge x Altersgeldsatz = Altersgeld

(Quelle)


Wann bekomme ich es?

Das Altersgeld wird erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze aktiv. Je nach deinem Geburtenjahrgang ist das also mit 65, 66 oder 67 Jahren. Du meldest dich zu diesem Zeitpunkt bei deinem zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung / Finanzen und erhebst deinen Anspruch.

Der Betrag wird dir dann als monatliche Zahlung zusätzlich zu deinen ansonsten erworbenen Altersansprüchen (z.B. eine gesetzliche Rente und deine private Vorsorge) ausgezahlt.


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„Lohnt sich das?“

Immer wieder berichten mir junge Lehrkräfte, dass sie mit der Kündigung hadern weil sie für sie so verlustreich in der Altersvorsorge sei. Und dann sei da ja auch noch das Altersgeld. Da müsse man ja unbedingt die 5 Jahre im Dienst voll machen, um einen Anspruch zu erwerben.

Hier muss ich ganz klar sagen: Lass die Kirche im Dorf. In den ersten Dienstjahren geht es um Peanut-Beträge! Das hört niemand gerne, weil man ja die Pension für den goldenen Gral hält, ABER: In deinen ersten Dienstjahren ist dein Anspruch minimal. Und zwar so minimal, dass wir über niedrige dreistellige Beträge sprechen!

Aus meiner Sicht lohnt es Sicht ÜBERHAUPT nicht, länger im Dienst zu bleiben, nur um irgendwelche fiktiven Ansprüche zu erwerben, die im Alter dann 100-200 € ausmachen.

Altersgeld lohnt sich meines Erachtens erst „wirklich“ ab ca. 8-10 Dienstjahre aufwärts. Ab ca. 12 Jahre aufwärts geht es um ausschlaggebende Summen.


Prognose: Wird das Altersgeld überall kommen? Soll ich warten?

Wird das Altersgeld auch in anderen Bundesländern kommen? Ich gehe davon aus: Ja, das MUSS es. Denn die Regelung der Nachversicherung verstößt gegen EU Recht. Hier schreibe ich darüber.

Lohnt es sich, mit der Kündigung bis dahin zu warten? Bedingt… Ich gehe davon aus, dass die „großen“ Bundesländer NRW und Bayern in den nächsten 5-10 Jahren nachziehen werden. Ob du so lange warten willst? 

Falls du bereits viele Dienstjahre auf dem Buckel hast und es bei dir WIRKLICH um Geld geht, empfehle ich dir unbedingt, eine Einzelfallprüfung von einem Anwalt vornehmen zu lassen. Ggf. lässt sich für dich etwas erstreiten.

Lasse das auf keinen Fall unversucht und nimm juristische  Beratung in Anspruch. NICHT von einem Lehrerverband, sondern von einer spezialisierten Kanzlei.


Fazit:

In Ländern mit Altersgeldregelung nimmst du mehr Geld mit in den Ruhestand. Das wird aber erst spürbar ab ca. 10 Jahren auf Planstelle. Vorher geht es eher um Peanut-Summen, die im Alter den Kohl auch nicht fett machen.

Was gibt es sonst noch alles zu beachten und zu regeln? Das erfahren die Teilnehmer:innen an unseren Coachingprogrammen gerne von uns 🙂