Sehr geehrte (jeweilige Landespartei) NRW,
als ehemalige lebenszeitverbeamtete Lehrkraft habe ich 2015 freiwillig den Schuldienst als Gymnasiallehrerin des Landes NRW verlassen. Aus meiner Vernetzung mit zahlreichen Lehrkräften im Land NRW weiß ich, dass aktuell viele andere verbeamtete Lehrkräfte freiwillig den Antrag auf Entlassung stellen. Schade, dass das Land NRW hierzu keine transparenten Zahlen veröffentlicht.
In NRW ist es für die freiwillige Entlassung aus dem Landesdienst immer noch Standardszenario, dass Beamt:innen bei Entlassung auf eigenen Wunsch bei der deutschen Rentenversicherung nachversichert werden – eine unzeitgemäße und für den (Ex)Beamten finanziell vernichtende Praxis, von der der Bund bereits im Jahr 2013 für Bundesbeamte abgewichen ist. (Auch im Rahmen eines EuGH Urteils vom Juli 2016, Rechtssache C – 187/15 „Pöpperl“, diesbezüglich.)
Die NRW Rechtslage ohne Regelung des Altersgeldes ist insoweit seit 2016 europarechtswidrig. (Siehe dazu auch tbb zur Einführung des Altersgeldes in Thüringen)
Die Altersansprüche von Bundesbeamten wurden seit 2013 im Rahmen eines Altersgeldes portabel gemacht. In den letzten Jahren sind nunmehr 9 Bundesländer mit dem Altersgeld nachgezogen, namentlich: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen und seit diesem Jahr auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
Ich möchte daher angesichts der bevorstehenden Landtagswahl in NRW anfragen, wie Ihre Partei zur Einführung eines Altersgeldes für freiwillig ausscheidende Landesbeamte steht?
NRW als bevölkerungsreichstes und damit auch lehrerreichstes Bundesland hält bisher an der Nachversicherung fest, die auch ich selbst 2015 finanziell verlustreich durchlaufen habe.
Unter diesem Link äußert der damals amtierende DBB Chef Klaus Dauderstädt sich 2013 ganz deutlich, was die in NRW noch bis heute alternativlose Praxis der Nachversicherung im Klartext bedeutet:
„Wir haben stets auf eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gedrängt, denn bislang wurde ein freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘ Aussteiger so behandelt, als hätte er die höchste Disziplinarstrafe des Beamtenrechts erhalten: Das Beamtenverhältnis endet, dem Beamten werden sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen und er wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das führte zu einem substantiell geminderten Alterseinkommen.“ Quelle
Viele Lehrkräfte aus meinem Netzwerk und auch ich sind vom Land NRW sehr enttäuscht, dass sich selbst nach vielen Jahren treuem Dienst die Wertschätzung des Dienstherren darin niederschlägt, dass man die Lehrkraft bei freiwilligem Ausscheiden durch die Nachversicherung der Altersarmut aussetzt (denn das heißt es insbesondere bei weiblichen Lehrkräften Ü50 fast immer).
Im Umkehrschluss können sich die Lehrkräfte einen Berufswechsel nicht leisten, sondern streben in Ermangelung von Laufbahn-Alternativen lieber aktiv die Dienstunfähigkeit und Frühpension an. Die Versorgung dauerhaft erkrankter Lehrkräfte steht das Land NRW deutlich teurer, als der freiwillig wechselnden Lehrkraft ein Altersgeld zu gewähren. Es geht hier also um eine kostensparende Maßnahme.
Auch im Sinne der sehr dringenden Gewinnung von Lehrer-Nachwuchs stellt das Altersgeld ein günstiges Signal dar, da es die Mobilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht, wie auch der Bund argumentiert (Quelle). Leistungsträger werden vom System der Nachversicherung verprellt, eine Verbeamtung kommt für sie nicht infrage, wenn der Wechsel aus dem lebenslangen Verhältnis finanziell so hart bestraft wird.
Über eine Antwort zur Positionierung Ihrer Partei zur Einführung eines Altersgeldes würde ich mich daher sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen, (…)