“Wann kommt das Altersgeld für freiwillig ausgestiegene Lehrer:innen in NRW? Lohnt es sich, noch länger im Dienst auszuharren, weil es möglicherweise bald eingeführt wird? Gibt es aktuell eine Möglichkeit, es zu erstreiten?”

Diese Fragen sind Dauerbrenner unter unseren Coaching-Kund:innen, die vor der Entscheidung stehen, den Lehrberuf als Beamter zu kündigen. Nicht nur Lehrerinnen und Lehrer aus NRW sind hier betroffen, sondern aus allen Bundesländern, die aktuell noch nach beamtenrechtlich veraltetem Brauch freiwillig ausscheidende Lehrkräfte verlustreich bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichern lassen.

Ohne Altersgeld sind aktuell namentlich noch die beiden größten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie Rheinland-Pfalz, das Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin. 


NRW und sechs weitere Bundesländer gewähren aktuell noch kein Altersgeld für verbeamtete Lehrer bei Kündigung


Ich habe anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl in NRW die Parteien zum Thema Altersgeld für kündigende Lehrer befragt. Meine Frage und die Antworten der Parteien kannst du weiter unten wortwörtlich lesen, also bleib dran.

Vorab möchte ich dich noch über die Position der Lehrerverbände informieren. Auch bezüglich des Bundeslandes Bayern werde ich unten jüngste Entwicklungen berichten. 

Wenn dir die Begriffe Nachversicherung und Altersgeld und deren zentrale Bedeutung für Lehrer:innen gerade noch wenig sagen, dann lade ich dich herzlich ein, dich in diesen beiden Blogartikeln über die Nachversicherung und das Altersgeld zu informieren.

Auch im Rechtsteil meines Buches “Ausgelehrt. Ab morgen läuft die Schule ohne mich!” findest du ausgiebige rechtliche Erläuterungen von einem Experten für Beamtenrecht dazu.


Viele unserer Lehrer-Kund:innen haben Rechtsberatung eingeholt, ob für sie eine Ausgleichszahlung zum Altersgeld erstreitbar sei. Mit negativem Ausgang.


Wie mir ein Kunde aus einem Schreiben der GEW NRW zur Kenntnis brachte, verspricht diese ihren Mitgliedern, sie beim Erstreiten einer (gering ausfallenden) Ausgleichszahlung zu unterstützen, räumt jedoch selbst überschaubare Erfolgsaussichten ein.

Die Lehrerverbände scheinen das Thema nicht aktiv unterstützen zu wollen, so bekam eine Kundin von mir, langjähriges Mitglied im VBE, die schriftliche Auskunft, dass die Pension doch angesichts des Lehrermangels einen “Anreiz” darstelle, den Dienst eben nicht zu verlassen. Die Lehrerverbände seien auch eher daran interessiert, dass qualifizierte Fachkräfte im Lehrberuf blieben. Daher sei es fraglich, ob Verbände sich für ein Altersgeld einsetzen wollten.

Eine andere Kundin erhielt von einem Mitarbeiter des VBE eine gegenteilige Auskunft. Man wolle sich eben doch dafür einsetzen. 


Wie so oft im Schulsystem: Mit Auskünften von offizieller Stelle oder Verbandsseite bleibt man als Lehrkraft wegen widersprüchlicher Aussagen auf sich selbst gestellt.


Auch in Bayern scheint die absehbare Einführung eines Altersgeldes noch in den Sternen zu stehen. So habe ich kürzlich bei der GEW Bayern angefragt, wie sie dazu stehen und zur Antwort erhalten, dass ihnen das Thema Altersgeld bislang nicht präsent war, sie es aber auf meine Nachfrage hin gerne genauer betrachten wollen. 


Siehe aktueller Tweet vom 08.05.2022:


Das Kultusministerium Bayern schiebt den schwarzen Peter weiter ans Finanzministerium:

Der Tweet von oben hat etwas die Runde gemacht und das Kultusministerium Bayern hat in einer Art und Weise darauf geantwortet, die wenig Hoffnung auf eine zeitnahe Lösung schöpfen lässt. Man schiebt den schwarzen Peter der Altersgeldfrage in Bayern dem Finanzministerium zu.

Das Social Media versteht offensichtlich nicht, was die Nachversicherung eigentlich bedeutet, und welches Arbeitszeugnis diese ist:

Diese Regelung ist jedoch nicht lehrerspezifisch, sondern gilt für alle verbeamteten Personen in Bayern. Für das Beamten- und Versorgungsrecht ist wiederum nicht das Kultusministerium, sondern das Finanzministerium zuständig.



Man redet hier anscheinend gegen Wände und Antworten zielen am Kern der Frage vorbei… wie sich im Übrigen auch weiter unten in den Antworten einiger Parteien aus NRW zeigen wird.


Anlässlich der Landtagswahlen im selbsternannten “Bildungsland NRW”, habe ich bei denen angefragt, die Recht nicht nur auslegen, sondern Recht aktiv gestalten, den Landesparteien.


Auch wenn deren Auskünfte deine Wahlentscheidung wohl kaum beeinflussen werden, halte ich es dennoch für äußerst aufschlussreich, sich darüber zu informieren, wofür die gewählten Vertreter:innen sich eigentlich zukünftig einsetzen wollen. 

Hier also meine Anfrage an alle im Landtag NRW vertretenen Parteien bzgl. ihrer Positionierung zur Einführung eines Altersgeldes für freiwillig ausscheidende Landesbeamte.

Ich lade herzlich dazu ein, die argumentativen Kernpassagen und Quellen aus meinem Anschreiben zu übernehmen, auf dein Bundesland und deine Situation anzupassen, und eine solche Anfrage auch mal an die Landesparteien DEINES Bundeslandes zu stellen.

Falls du das tust und Antwort erhältst, sind ich und meine Leser:innen darauf sehr neugierig! Sende die Auskünfte also sehr gerne an: team (at) isabellprobst (punkt) de




Foto: Solen Feyissa, Unsplash


Meine schriftliche Anfrage zum Altersgeld für Lehrer an alle NRW Parteien vom 21.04.2022:


Sehr geehrte (jeweilige Landespartei) NRW,

als ehemalige lebenszeitverbeamtete Lehrkraft habe ich 2015 freiwillig den Schuldienst als Gymnasiallehrerin des Landes NRW verlassen. Aus meiner Vernetzung mit zahlreichen Lehrkräften im Land NRW weiß ich, dass aktuell viele andere verbeamtete Lehrkräfte freiwillig den Antrag auf Entlassung stellen. Schade, dass das Land NRW hierzu keine transparenten Zahlen veröffentlicht. 

In NRW ist es für die freiwillige Entlassung aus dem Landesdienst immer noch Standardszenario, dass Beamt:innen bei Entlassung auf eigenen Wunsch bei der deutschen Rentenversicherung nachversichert werden – eine unzeitgemäße und für den (Ex)Beamten finanziell vernichtende Praxis, von der der Bund bereits im Jahr 2013 für Bundesbeamte abgewichen ist. (Auch im Rahmen eines EuGH Urteils vom Juli 2016, Rechtssache C – 187/15 „Pöpperl“, diesbezüglich.)

Die NRW Rechtslage ohne Regelung des Altersgeldes ist insoweit seit 2016 europarechtswidrig. (Siehe dazu auch tbb zur Einführung des Altersgeldes in Thüringen)

Die Altersansprüche von Bundesbeamten wurden seit 2013 im Rahmen eines Altersgeldes portabel gemacht. In den letzten Jahren sind nunmehr 9 Bundesländer mit dem Altersgeld nachgezogen, namentlich: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Sachsen und seit diesem Jahr auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Ich möchte daher angesichts der bevorstehenden Landtagswahl in NRW anfragen, wie Ihre Partei zur Einführung eines Altersgeldes für freiwillig ausscheidende Landesbeamte steht?

NRW als bevölkerungsreichstes und damit auch lehrerreichstes Bundesland hält bisher an der Nachversicherung fest, die auch ich selbst 2015 finanziell verlustreich durchlaufen habe.

Unter diesem Link äußert der damals amtierende DBB Chef Klaus Dauderstädt sich 2013 ganz deutlich, was die in NRW noch bis heute alternativlose Praxis der Nachversicherung im Klartext bedeutet:

„Wir haben stets auf eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gedrängt, denn bislang wurde ein freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘ Aussteiger so behandelt, als hätte er die höchste Disziplinarstrafe des Beamtenrechts erhalten: Das Beamtenverhältnis endet, dem Beamten werden sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen und er wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das führte zu einem substantiell geminderten Alterseinkommen.“ Quelle

Viele Lehrkräfte aus meinem Netzwerk und auch ich sind vom Land NRW sehr enttäuscht, dass sich selbst nach vielen Jahren treuem Dienst die Wertschätzung des Dienstherren darin niederschlägt, dass man die Lehrkraft bei freiwilligem Ausscheiden durch die Nachversicherung der Altersarmut aussetzt (denn das heißt es insbesondere bei weiblichen Lehrkräften Ü50 fast immer).

Im Umkehrschluss können sich die Lehrkräfte einen Berufswechsel nicht leisten, sondern streben in Ermangelung von Laufbahn-Alternativen lieber aktiv die Dienstunfähigkeit und Frühpension an. Die Versorgung dauerhaft erkrankter Lehrkräfte steht das Land NRW deutlich teurer, als der freiwillig wechselnden Lehrkraft ein Altersgeld zu gewähren. Es geht hier also um eine kostensparende Maßnahme.

Auch im Sinne der sehr dringenden Gewinnung von Lehrer-Nachwuchs stellt das Altersgeld ein günstiges Signal dar, da es die Mobilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht, wie auch der Bund argumentiert (Quelle). Leistungsträger werden vom System der Nachversicherung verprellt, eine Verbeamtung kommt für sie nicht infrage, wenn der Wechsel aus dem lebenslangen Verhältnis finanziell so hart bestraft wird.

Über eine Antwort zur Positionierung Ihrer Partei zur Einführung eines Altersgeldes würde ich mich daher sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen, (…)


Es folgen die Antworten der Parteien in zeitlicher Reihenfolge des Posteingangs.


Düsseldorf calling. Foto: Gil Ribeiro, Unsplash


Antwort der Grünen NRW vom 27.04.2022:


„Sehr geehrte Frau Probst,

Herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Rückfrage und die wichtigen Hinweise zum Thema Altersgeld.

Wie Sie die Situation selbst richtig beschrieben haben, existiert in Nordrhein-Westfalen derzeit keine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst von Landesbeamt*innen. Anders stellt sich die Situation in vielen weiteren Bundesländern dar. Diese Diskrepanz ist uns aus zahlreichen Debatten im Landtag NRW bekannt. Zuletzt hat der DGB NRW in einer Anhörung zur sogenannten „Attraktivitätsoffensive“ für den öffentlichen Dienst der aktuellen Landesregierung die Regelung eines Altersgeldes eingefordert.

Nachdem die NRW-Landesregierung fast fünf Jahre eine dringend notwendige und auch versprochene Attraktivitätsoffensive im öffentlichen Dienst verpasst hat, hat sie dem Parlament wenige Monate vor der Landtagswahl vier Gesetzentwürfe vorgelegt. Die Gesetzentwürfe wurden von zahlreichen Sachverständigen als vollkommen unzureichend bezeichnet, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes tatsächlich zu steigern. Dennoch haben die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen keine wesentlichen Änderungen an den inzwischen beschlossenen Gesetzentwürfen mehr veranlasst und ihre „Attraktivitätsoffensive“ ist insgesamt gescheitert. Die Landesregierung hat somit eine letzte Chance verspielt, den öffentlichen Dienst in NRW attraktiver zu gestalten.

Wir wollen nach der Landtagswahl eine echte Attraktivitätsoffensive starten und im Rahmen einer umfangreichen Dienstrechtsreform auch eine alternative Lösung für die Altersansprüche bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst von Landesbeamt*innen prüfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Bündnis 90/Die Grünen NRW“


Antwort der DIE LINKE NRW vom 28.04.2022


„Sehr geehrte Frau Probst,

für Ihre Anfrage danken wir Ihnen herzlich.

DIE LINKE NRW wird sich – entsprechend den Regelungen in den Ländern Thüringen und Bremen, wo wir an der Regierung beteiligt sind, wie auch den Diskussionen über im rot-grün-rot regierten Berlin – auch in NRW für die Einführung eines Altersgeldes für freiwillig ausscheidende Landesbeamte einsetzen.

Bei der zugrundeliegenden Interessenabwägung zwischen den Interessen der Betroffenen einerseits und denen der Gesetzlichen Rentenversicherung andererseits gibt dabei für DIE LINKE in NRW letztlich das Argument des Vertrauensschutzes den Ausschlag, nach dem den als Beamte eingestellten Lehrenden in NRW bei Ihrer Einstellung zugesagte Leistungen auch in vollem Umfang gewährt werden müssen.

Grundsätzlich will die LINKE aber weiterhin die gesetzliche Rentenversicherung zu einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung ausbauen, so dass zukünftig auch Beamte – ebenso wie Abgeordnete aus Bundes- und Landtagen und Selbständige – Ihre Alterssicherung über Beiträge in diese zu einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung erweiterten Gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und dafür lebensstandardsichernde Renten nach für alle Rentner*innen verbesserten einheitlichen Regeln erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Landesgeschäftsstelle DIE LINKE. NRW“


Was bleibt im Alter, wenn der Lehrer vorzeitig geht? Das Bundesland entscheidet. Foto: Kenny Eliason, Unsplash


Die SPD NRW antwortete gleich mehrfach. Antwort der SPD NRW vom 29.04.2022:


„Sehr geehrte Frau Probst,

vielen Dank für die von Ihnen übersendete Mail und auch für Ihre Anfrage. Vor dem Hintergrund, dass viele Bundesländer und auch der Bund inzwischen dieses Altersgeld zahlen, würden wir dies in der neuen Periode definitiv prüfen.

Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Antworten aufgrund der vielen Anfragen verzögert hat.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns am 15. Mai Ihre Stimme und damit Ihr Vertrauen geben würden.

Mit freundlichen Grüßen

SPD-Landesverband NRW“


Antwort der SPD NRW vom 04.05.2022:


„Sehr geehrte Frau Probst,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 21. April 2022 erreicht hat.

Viele Bundesländer und auch der Bund zahlen inzwischen ein Altersgeld. Das System der Nachversicherung ist, wie Sie es auch beschreiben, mit deutlichen finanziellen Einbußen verbunden. Wir werden dies in der neuen Legislaturperiode einer eingehenden Prüfung unterziehen.

Am 15. Mai ist Landtagswahl. Das ist der Plan für unser NRW von morgen: (Hier eingefügt die Top 5 aus dem Wahlprogramm, Anm. I. Probst)

Damit daraus Wirklichkeit werden kann, brauchen wir Ihre Unterstützung. Am 15. Mai beide Stimmen für die SPD.

Mit freundlichen Grüßen

SPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen“


Antwort der AfD NRW vom 03.05.2022:


Die Antwort der AfD NRW wird hier nicht im Wortlaut wiedergegeben, um dieser Gruppierung keine Bühne zu geben. Antwort paraphrasiert:

Thema wird gerne im Landtag aufgegriffen. Man will sich persönlich mit mir treffen. 

(Anm. I. Probst: „Nein, Danke.“)


Der Landtag Düsseldorf: Wird hier bald für ein Altersgeld entschieden? Foto:v2osk, Unsplash


Erste Antwort der CDU NRW vom 10.05.2022:


„Sehr geehrte Frau Probst,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Nachversicherung sieht vor, dass wenn eine rentenversicherungsfreie Person aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, die Rentenversicherungsbeiträge vom ehemaligen Dienstherrn an den Rentenversicherungsträger nachentrichtet werden. Eine derartige Nachversicherung ist notwendig, da rentenversicherungsfreie Personen mit vergleichbaren Versicherten gleichgestellt werden, um später auch eine Berücksichtigung bei ihrer Rente erfahren zu können. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht für das Aufkommen der Nachversicherung verantwortlich.

Für genaue Fragen bezüglich der Nachversicherung können Sie sich gerne auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Dieser verfügt auch über regionale Beratungsstellen, die Sie aufsuchen können. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie unter: (Verlinkung zur Start-Webseite der Deutschen Rentenversicherung)

Zusätzlich haben wir uns für eine bessere Lehrerbesoldung eingesetzt. Wir wollen eine Lösung für die Angleichung der Besoldung aller Lehrkräfte auf A13 finden. Wir sind davon überzeugt, dass diese Maßnahme dazu beitragen kann, den Job der Lehrerin oder des Lehrers attraktiver zu gestalten. Um die Angleichung vornehmen zu können, wollen wir zum einen die Angleichung der Lehramtsausbildung für den Bereich Primarstufe und Sekundarstufe I an die Ausbildung für Sekundarstufe II (also 10-semestriges Studium + 18 Monate Vorbereitungsdienst) besoldungsrechtlich umsetzen. D. h. wir werden für Neueinstellungen A13 für die Lehrkräfte umsetzen.

Ebenso werden wir Bestandslehrerinnen und -lehrer einen Aufstieg in die Besoldungsgruppe A13 ermöglichen. Dafür werden wir ihnen Angebote für die modulare Qualifikation machen. Dies hat sich in der öffentlichen Verwaltung bewährt. Sie können so den Qualifikationsnachteil ausgleichen, den sie durch ihre kürzere Hochschulausbildung haben. Das gilt auch für Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit kürzerer Studiendauer aus anderen Bundesländern.

Diese Maßnahmen werden wir in den kommenden fünf Jahren umsetzten und hoffen dabei auf Ihre Unterstützung. Aufgrund der hohen Belastungen des Landeshaushaltes durch Corona – ich nenne allein den 25-Milliarden-Euro-Rettungsschirm und die Sonderbelastungen durch die Jahrhundert-Flut im vergangenen Jahr – konnten wir diese Vorhaben in dieser zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr anpacken.

Eine angemessene Bezahlung für die Lehrkräfte ist jedoch nur das eine. Sie müssen sich auch auf das konzentrieren können, wofür sie gut ausgebildet wurden, auf guten Unterricht. Wenn Sie unsere Pläne interessieren, welche Pläne wir im Bereich der Bildungspolitik in den kommenden Jahren haben, das gesamte Wahlprogramm der CDU NRW finden Sie hier: (Homepage CDU NRW)

Mit freundlichen Grüßen

Ihre CDU Nordrhein-Westfalen“


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Da diese Antwort der CDU NRW vollkommen am Thema vorbei zielt, habe ich nachgehakt und auf eine konkrete Aussage gedrängt:


„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort, die meine Frage leider nicht beantwortet. Vielleicht wurde der zentrale Aspekt versehentlich überlesen.

Meine Frage bezog sich nicht darauf, was die Nachversicherung ist, sondern auf die Positionierung der CDU zur Einführung eines Altersgeldes anstelle der Nachversicherung. Angesichts der Tatsache, dass die Nachversicherung vom EuGH bereits 2016 gerügt wurde und die Mehrheit der Bundesländer sowie auch der Bund bereits von dieser veralteten Praxis Abstand genommen hat, würde mich die Position der CDU Nrw hierzu sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen (…)“


Zweite Antwort der CDU NRW vom 12.05.2022:


„Sehr geehrte Frau Probst,

in Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzlichen Altersgeldregelungen für die auf eigenen Antrag aus dem Dienst ausscheidenden Beamtinnen und Beamten.

Im Zusammenhang mit der Nachversicherung ehemaliger Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter ist in Nordrhein-Westfalen ein Muster-Klageverfahren eines ausgeschiedenen Beamten anhängig, das sich im Revisionsverfahren vor dem BVerwG befindet. In einem vorgelagerten Vorabentscheidungsverfahren hatte der EuGH dazu entschieden, dass ein Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorliegen könnte, wenn ein deutscher Beamter, der auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, um eine Beschäftigung in einem Mitgliedstaat aufzunehmen, erheblich wertgeringere Alterssicherungsansprüche aus der Nachversicherung erwerben würde.

(Anm. I.Probst: Genau das schrieb ich ja bereits mehrfach!)

Inwieweit die zu erwartende höchstrichterliche Rechtsprechung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf erfordert, der sich ggf. auch auf das Altersgeld und dessen konkrete Ausgestaltung auswirken könnte, bleibt abzuwarten. Das BVerwG hat das Altersgeld des Bundes bisher als europarechtskonform angesehen.

(Anm. I. Probst: Ja eben! Aber die Nachversicherung eben nicht. Worüber reden wir hier eigentlich?)

Nach Ergehen der höchstrichterlichen Entscheidung werden wir natürlich den Anpassungsbedarf prüfen und notwendige Verbesserungen herbeiführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre CDU Nordrhein-Westfalen“

(Anm. I. Probst: Danke für nichts.)


Eine Antwort der FDP, die in NRW aktuell das Bildungsministerium innehat, steht noch aus.


Somit haben alle Parteien bis auf die FDP geantwortet, die mit Ministerin Yvonne Gebauer das Bildungsministerium innehat. Keine Antwort ist auch eine Antwort, würde ich in diesem Fall sagen.


„Wo sind sie nur, die konkreten Aussagen?“ Foto: Emiliano Vittoriosi, Unsplash


Mein Fazit:


Aktuell wird NRW (noch) schwarz-gelb regiert. Wenn es bei dieser Kombi bleiben sollte, sehe ich wortwörtlich schwarz für eine absehbare Einführung des Altersgeldes. 

Die Antwort der CDU finde ich persönlich eine Watsche für Lehrkräfte.

Die Oppositionsparteien eiern in ihren Antworten recht profillos hin und her zwischen Kritik an der schwarz-gelben Bildungspolitik und dem Vorhaben, ein Altersgeld oder ähnliche Maßnahmen, was auch immer die sein mögen, „prüfen zu wollen“.


Entschlossenheit und Bewusstsein dafür, diese akute Schieflage schnell beheben zu wollen, lese ich hier nicht.


Alleinig die LINKE trifft die klare Aussage pro Altersgeld, räumt jedoch gleichzeitig ein, dass ihr langfristiges Ziel in der Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung liegt, die das Altersgeld letztlich dann obsolet macht, weil ALLE in die Rentenkasse einzahlen. Die Pension soll somit langfristig abgeschafft werden soll. 

Legitim. Eine klare Aussage. Meiner Meinung nach die klarste Aussage unter allen Partei-Antworten. Ganz egal, wie man zur LINKEN und dieser Position inhaltlich steht.


Grüne und SPD wollen die Angelegenheit prüfen. Das ist begrüßenswert, aber eine klar positionierte Antwort liest sich in meinen Augen anders.


Es scheint, dass das Altersgeld in der politischen Landschaft nicht so viel Gewicht hat, dass man dazu als Partei in NRW bereits ein klares Bewusstsein und eine Position ausgebildet hat. 

Ich überlasse es dir selbst, dir anhand der Auskünfte eine Meinung zu bilden. 

Gleichzeitig möchte ich dich ermutigen, aktiv bei Verbänden und Parteien in dieser Sache anzufragen und das Altersgeld so immer mehr ins Bewusstsein und die öffentliche Debatte eingeht. Es kann einfach nicht sein, dass Lehrkräfte hier leise bleiben.


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